Bundesweite Schwerpunktprüfung im Hotel- und Gastrogewerbe
Statt einer Kugel Eis oder eines kühlen Getränks wurden beim Besuch von Eiscafés und Ausflugslokalen Stundenaufzeichnungen und Ausweisdokumente geordert. Dabei wurden in 95 Betrieben, von der Eisdiele bis zum Schlossbiergarten, insgesamt 356 Personen von 61 Zöllnerinnen und Zöllnern überprüft. Verstöße wurden so einige gefunden. Mehrere Formverstöße, wie das Nichtmitführen von Ausweisdokumenten nach dem Schwarzarbeitsgesetz, fehlende Stundenaufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz und Sofortmeldeverstöße nach dem Sozialgesetzbuch IV wurden festgestellt und Bußgeldverfahren eingeleitet. In einem Fall besteht der Verdacht auf Leistungsmissbrauch zu Lasten der Arbeitsagentur. In diesem und in 16 weiteren Verdachtsfällen sind weitere Ermittlungen nötig, wie die umfangreiche Auswertung von Geschäftsunterlagen und die Befragung von Zeugen.
Seit Einführung des Mindestlohnes zum 01.01.2015 sind die Arbeitgeber zu Aufzeichnungen verpflichtet, die bei den Kontrollen intensiv geprüft wurden. Bei der durchgeführten Schwerpunktprüfung handelt es sich um einen bundesweit angelegten Einsatz, der in der jeweiligen Branche, hier im das Hotel- und Gaststättengewerbe, zum selben Zeitpunkt in ganz Deutschland durchgeführt wird. (ots/MJ)