Darf der Chef Trinkgelder für sich behalten?
Für die Kellner im Restaurant ist es ein wichtiger Bestandteil ihrer Arbeit, aber auch in anderen Branchen erhalten Servicekräfte naturgemäß Trinkgeld von den Kunden. Aber dürfen diese die kleine Zuwendung auch bedenkenlos für sich behalten? Oder kann sich der Chef den kleinen Zusatzverdienst am Abend selbst zusprechen? „Das darf der Arbeitgeber natürlich nicht behalten“, erläutert Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Nürnberg, ganz deutlich. Trinkgelder stünden den Mitarbeitern zu. „Das ist ein Geldbetrag, den ein Dritter dem Arbeitnehmer gibt, ohne dass dafür eine bestimmte Leistung erbracht wird.“
Trinkgeld-Regelung in Gewerbeordnung verankert
Diese Regelung sei auch in der Gewerbeordnung festgeschrieben, erklärt der Fachanwalt weiter. „Wenn es eine Kasse gibt, dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, das an die Mitarbeiter zu verteilen.“ Arbeitnehmer hätten sogar einen Auskunftsanspruch und dürfen erfahren, wie viel in der Kasse ist. Zugleich könne der Arbeitgeber aber nicht verlangen, dass Arbeitnehmer Trinkgeld, das sie bekommen haben, in eine Gemeinschaftskasse einzahlen.
Zur Person: Jürgen Markowski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) tätig. (dpa/TH)