Recht

Deutsche Gastgeber planen Sammelklage

Ein Anwalt mit Ordnern
Gastwirte und Hoteliers wollen nun gemeinsam Schadensersatzansprüche aufgrund Corona-bedingter Betriebsschließungen gegenüber den Bundesländern geltend machen. (©MQ-Illustrations/stock.adobe.com)
Der Bund der Gastfreundschaft will zusammen mit Rechtsanwälten finanzielle Entschädigungen für das deutsche Gastgewerbe durchsetzen. Alle Gastronomen und Hoteliers können teilnehmen.
Donnerstag, 02.07.2020, 10:28 Uhr, Autor: Thomas Hack

Der Bund der Gastfreundschaft und Gansel Rechtsanwälte, Deutschlands größte Verbraucherschutzkanzlei, haben sich zusammengeschlossen, um finanzielle Entschädigungen für das angeschlagene Gastgewerbe durchzusetzen. Ziel ist es, Schadensersatzansprüche aufgrund Corona-bedingter Betriebsschließungen gegenüber den Bundesländern geltend zu machen. Interessierte Unternehmer können sich ab sofort und ohne jegliches Kostenrisiko unter gansel-rechtsanwaelte.de/corona für die Aktion anmelden.

„Die Rechnung für das Gastgewerbe wurde nicht fair gestellt“

Patrick Rüther, Mitgründer des Bundes der Gastfreundschaft: „Um eine unkontrollierbare Virus-Ausbreitung zu verhindern, waren die von der Politik getroffenen Einschränkungen sicher angemessen und sinnvoll. Aber obwohl alle Bürgerinnen und Bürger davon profitierten, wurde die Rechnung nicht fair aufgeteilt. Ganz besonders das Gastgewerbe mit seinen Restaurants, Bars, Caterern, Eventveranstaltern und Hotels musste bisher die Last tragen – und trägt sie auch weiterhin.“

„Gastronomen werden Schadensersatzansprüche anmelden“

Da nach wie vor für große Teile der Gastronomiebranche die wirtschaftliche Perspektive fehlt, gehen die Gastronomen nun gemeinsam mit der auf zivilrechtliche Großschadensfälle spezialisierten Kanzlei Gansel Rechtsanwälte den nächsten Schritt: in einer juristischen Sammelaktion werden die Gastronomen auf dem Klageweg Schadensersatzansprüche anmelden. Betroffene Gastgeber aus ganz Deutschland können an dieser Sammelaktion teilnehmen und damit gemeinsam als Branche ihr Recht auf faire Entschädigung erkämpfen. Für die Betriebe bestehe dabei keinerlei Kostenrisiko. Interessierte Gastgeber können sich unter gansel-rechtsanwaelte.de/corona anmelden.

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