Klage

Elektrokassen-Pflicht gegen Steuerbetrug?

Gastronom gibt etwas in die elektronische Kasse ein
Bargeldeinnahmen bleiben dem Fiskus oft verborgen – insbesondere, wenn es keine elektronische Kasse gibt. (Foto: © davit85 – stock.adobe.com)
Klaus Baldauf, Rechtsanwalt und Gastronom vom Bodensee, will eine Pflicht für elektronische Registrierkassen durchsetzen. Dafür hat er eine Klage am Bundesfinanzhof eingereicht.
Donnerstag, 16.09.2021, 15:16 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Ein schwäbischer Wirt und Rechtsanwalt will vor Deutschlands höchstem Finanzgericht eine Pflicht für elektronische Registrierkassen durchsetzen, um „massenhafter Steuerhinterziehung“ einen Riegel vorzuschieben. Kläger Klaus Baldauf warf Staat und Finanzbehörden bei der Verhandlung vor dem vierten Senat des Bundesfinanzhofs in München vor, in bargeldintensiven Betrieben wie der Gastronomie Steuerbetrug in Milliardenhöhe zu tolerieren. Das Hauptargument der Klage ist, dass es in Deutschland eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung ehrlicher und unehrlicher Betriebe gebe. „Das Klageziel ist die Schaffung von Gleichheit vor dem Recht für vergleichbare Marktteilnehmer“, so Baldauf. Offen ist, wann das Gericht entscheidet.

Offene Kassen in Deutschland erlaubt

Anders als in Österreich sind in Deutschland nach wie vor „offene Kassen“ erlaubt, inklusive der einfachen Tischschublade. Das mache es unehrlichen Betrieben leicht, ihre Einnahmen vor dem Fiskus zu verschleiern, argumentierte der Kläger. Der Gastronom beruft sich auf Schätzungen, die von entgangenen Steuereinnahmen in Milliardenhöhe ausgehen. In der ersten Instanz hatte das Finanzgericht Baden-Württemberg die Klage abgewiesen.

(dpa/NZ)

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