EU beschließt Plastikverbot
Der Salat zum Mitnehmen, Coffee to Go, Plastikgabeln zur Currywurst auf dem Weihnachtsmarkt – dies alles wird es bald nicht mehr geben, denn Plastikgeschirr, Trinkhalme und andere Wegwerfprodukte aus Kunststoff sollen in Europa künftig verboten werden. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich am Mittwoch, den 19.12.2018 in Brüssel auf eine entsprechende Regelung. Das Verbot soll dazu beitragen, die Unmengen Plastikmüll in der Umwelt und in den Weltmeeren einzudämmen. In Kraft treten werden die Änderungen voraussichtlich in etwa zwei Jahren. Die EU-Kommission hatte dabei bereits im Mai dieses Jahres vorgeschlagen, Einmalgeschirr, Strohhalme, Wattestäbchen und andere Wegwerfartikel aus Plastik zu verbieten und die Menge an Lebensmittel-Verpackungen und Trinkbechern mittels Reduktionszielen zurückzudrängen. Europaparlament und EU-Länder hatten die Pläne im Gesetzgebungsverfahren leicht verändert. Beide Seiten müssen die Einigung der Unterhändler noch offiziell bestätigen, was allerdings nur noch als reine Formalie gilt. Die Strategie gegen Plastikmüll dürfte nicht nur für Gastronomen, sondern für fast Jeden im Alltag spürbare Veränderungen bringen.
Kennzeichnungspflicht für Feuchttücher
Verboten werden sollen ab Anfang 2021 zunächst nur Gegenstände, für die es bereits bessere Alternativen gibt – wie etwa Luftballonstäbe. Bedeutsam ist das Paket vor allem für die Kunststoffbranche, die nach Behördenangaben 2015 einen Umsatz von 340 Milliarden Euro machte und 1,5 Millionen Menschen beschäftigte. Deckel von Einwegflaschen aus Kunststoff dürfen fünf Jahre nach Inkrafttreten der Regelung nur noch in Umlauf gebracht werden, wenn sie mit der Flasche verbunden sind, damit sie nicht einzeln in der Umwelt landen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hatte gefordert, dass Staaten diese Verpflichtung mit einem Pfandsystem vermeiden können. Ein Großteil der Pfandflaschen werde mit Deckel zurückgegeben, hieß es vom Ministerium zur Begründung. Dafür fand sich jedoch keine EU-weite Mehrheit. Darüber hinaus soll für eine Reihe von Einmal-Produkten mit einem gewissen Kunststoffgehalt – etwa Feuchttücher – eine Kennzeichnungspflicht gelten. Dabei soll auch auf die negativen Umweltauswirkungen hingewiesen werden.
Tabakindustrie muss für das Einsammeln von Zigarettenstummeln bezahlen
Die EU-Kommission verspricht sich von dem Plan große Umweltvorteile. Die Maßnahmen sollen den Ausstoß von Kohlendioxid um 3,4 Millionen Tonnen verringern. Bis 2030 könnten Umweltschäden im Wert von 22 Milliarden Euro vermieden werden, hieß es. Verbraucher könnten bis zu 6,5 Milliarden Euro sparen. Die Kommission begründete den Vorstoß vor allem mit dem Schutz der Ozeane. Mehr als 80 Prozent des Mülls in den Meeren seien Plastik. Teil der neuen Strategie ist auch die Beteiligung von Herstellern an den Kosten für die Sammlung und Verwertung der betreffenden Produkte. So könnte beispielsweise die Tabakindustrie künftig für das Einsammeln von Zigarettenstummeln zur Kasse gebeten werden. „Wer Wegwerfartikel wie Zigaretten herstellt, wird künftig mehr Verantwortung für den Müll übernehmen müssen“, sagte Umweltministerin Schulze den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „So könnte die Zigarettenindustrie zum Beispiel an den Kosten für die Reinigung von Stränden oder Parks beteiligt werden.“ (dpa/TH)