Gastronom verliert mit Corona-Klage vor Gericht
Es wird keine finanzielle Entschädigung für Gastronomen vom Land Niedersachsen wegen der corona-bedingten Schließung der Gastronomie-Betriebe geben. Das Landgericht Hannover hat jetzt den entsprechenden Antrag eines Gastwirts abgewiesen. Für die Klage gegen das Land und einen Entschädigungsanspruch gebe es keine Rechtsgrundlage im Bundesinfektionsschutzgesetz, sagte jetzt ein Gerichtssprecher zu dem Zivilverfahren.
Nach Ansicht des Richters habe der Gesetzgeber keine Entschädigung für Gastronomen in dem Gesetz vorgesehen. Hätte der Bundestag dies gewollt, dann hätte er es Ende März noch tun können, als Verdienstausfallregelungen für Eltern beschlossen wurden, die wegen der Schul- und Kitaschließungen ihre Kinder zu Hause betreuen mussten.
Klage hat keine rechtliche Grundlage
Auch aus dem Landespolizeigesetz mit seinen Entschädigungsregelungen ergeben sich keine Ansprüche, wie der Sprecher erklärte. Bundesrecht gehe vor Landesrecht, ein Rückgriff auf ein Landesgesetz sei daher nicht möglich. Auch aus dem allgemeinen Staatshaftungsrecht ergeben sich demnach keine Ansprüche. Der Richter argumentierte zudem, er würde Richterrecht schaffen und einen Entschädigungsanspruch konstruieren, wenn er der Klage stattgeben würde – und der Gesetzgeber müsste zahlen. Das wiederum hätte drastische Folgen für die öffentlichen Haushalte.
Kläger Gerrit Schweer betreibt ein Lokal im Ausflugsort Steinhude am Steinhuder Meer in der Region Hannover. Sein von einem Steuerberater attestierter Schaden beläuft sich auf rund 52.000 Euro. 10.000 Euro hatte der Gastronom als Entschädigung vom Land gefordert.
(dpa/lni/KP)