Gericht entscheidet über Metro-Aufspaltung
Der Handelskonzern Metro hat eine wichtige Hürde auf dem Weg zur Aufspaltung genommen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies am Donnerstag eine ganze Reihe von Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gegen den Aufspaltungsbeschluss der Metro-Hauptversammlung zurück. Bisher hatten sie den Vollzug der Teilung blockiert. Doch ganz in trockenen Tüchern ist die Aufspaltung damit noch nicht.
Was verspricht sich Metro-Chef Olaf Koch von der Aufspaltung?
Mehr Wachstum und mehr Börsenwert. Mehr Wachstum, weil die getrennten Unternehmen sich besser auf ihre jeweilige Kundengruppe konzentrieren und dynamischer agieren können. Mittelfristig soll der bereinigte Umsatz bei beiden Gesellschaften um mindestens drei Prozent pro Jahr steigen. Im zurückliegenden Jahr schaffte die Metro als Ganzes weniger als ein Prozent. Mehr Börsenwert, weil Mischkonzerne wie die Metro an der Börse schlechter bewertet werden als klar fokussierte Unternehmen.
Wie läuft die Aufspaltung ab?
Heute vereint die Metro unter ihrem Dach zwei Geschäftsbereiche, die eigentlich wenig gemeinsam haben: die Lebensmittelsparte mit den Metro-Großmärkten und den Real-Supermärkten auf der einen Seite, sowie die Elektroniksparte mit den Ketten Media Markt und Saturn auf der anderen. Nach der Trennung Mitte 2017 sollen diese Sparten als eigenständige Unternehmen getrennte Wege gehen. Dabei behält die Lebensmittelsparte den Traditionsnamen Metro. Die Elektroniksparte erhält den neuen Kunstnamen Ceconomy. Die Elektronikketten selbst werden aber weiter unter den altbewährten Namen Media Markt und Saturn firmieren. Beide Unternehmen werden weiterhin an der Börse notiert sein.
Was spricht gegen eine Aufspaltung?
Nach Ansicht der Metro-Konzernspitze spricht eigentlich kaum etwas dagegen. Denn Gemeinsamkeiten zwischen den Geschäftsbereichen gebe es kaum. Konzernchef Koch meint sogar, der Zusammenschluss der Metro-Großmärkte, der Real-Supermärkte und der Elektronikketten Media Markt und Saturn unter einem Dach habe zuletzt die Geschäfte eher behindert als gefördert. Die Aufspaltung ist allerdings nicht billig. Der Konzern beziffert die Kosten auf rund 100 Millionen Euro.
Wo ist das Problem?
Nicht alle Aktionäre teilen die Sichtweise der Konzernspitze. Zwar stimmten auf der Metro-Hauptversammlung im Februar insgesamt 99,95 Prozent des anwesenden Kapitals für die Aufspaltungspläne von Vorstand und Aufsichtsrat. Doch eine Handvoll Aktionäre klagte gegen den Spaltungsbeschluss und blockierte damit zunächst dessen Vollzug.
Was entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf?
Die Metro hatte vor dem Oberlandesgericht eine gerichtliche Freigabe der geplanten Aufspaltung des Konzerns trotz der erhobenen Klagen beantragt. Damit hatte sie zum großen Teil Erfolg. Eine ganze Reihe von Anfechtugns- und Nichtigkeitsklagen, die bislang den Vollzug der Aufspaltung blockierten, wurden vom 6. Zivilsenat als unbegründet abgewiesen.
Wie geht es weiter?
Der Weg für die Aufspaltung ist noch nicht ganz frei. Denn der Senat lehnte gleichzeitig einen Antrag der Metro ab, auch für eine Reihe anderer Klagen im Zusammenhang mit dem Spaltungsvertrags festzustellen, dass sie einer Eintragung im Handelsregister nicht im Wege stünden. Für einen solchen Beschluss gebe es keine gesetzliche Grundlage, betonte die Vorsitzende Richterin. In diesen Fällen muss der zuständige Registerrichter entscheiden, ob die Klagen der notwendigen Eintragung der Aufspaltung ins Handelsregister entgegenstehen.
Metro-Anwalt Andreas Austmann wertete das Urteil als großen Erfolg. Der Handelskonzern könne nun «mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit» die Aufspaltung wie geplant bis Mitte des Jahres vollziehen. Ein Vertreter der Spaltungsgegner äußerte dagegen die Hoffnung, die Aufspaltung doch noch im letzten Moment vor dem Registergericht stoppen zu können. (dpa/MJ)