Richterlicher Beschluss

Gericht hält Ratenparitätsklauseln von Booking für verhältnismäßig

Oberlandesgericht in Düsseldorf
Das Oberlandesgericht Düsseldorf sorgt mit seinem Urteil wohl für Unverständnis in der Hotellerie. (Foto: © Fotolia/mitifoto)
Das Buchungsportal darf seine Best-Preis-Klausel weiterhin nutzen, wie jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied. Der Hotelverband Deutschland kritisiert das Urteil und zeigt Unverständnis.
Dienstag, 04.06.2019, 13:26 Uhr, Autor: Kristina Presser

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat der seit 2015 anhängigen Beschwerde des Buchungsportals Booking.com gegen die Abstellungsverfügung des Bundeskartellamtes zu seinen Meistbegünstigungsklauseln stattgegeben. Es hält die umstrittenen engen Ratenparitätsklauseln von Booking.com für erforderlich und verhältnismäßig. So könne das vom Buchungsportal behauptete Trittbrettfahrerproblem durch illoyale Hotelpartner unterbunden werden. Eine Niederlage für das Bundeskartellamt. Booking dürfte somit also weiterhin den niedrigsten bzw. besten Zimmerpreis verlangen, der auf der hoteleigenen Website nicht niedriger sein darf als beim Buchungsportal („enge Bestpreisklausel“). Das Bundeskartellamt hatte 2015 die engen wie weiten Meistbegünstigungsklauseln abgemahnt, wogegen Booking beim OLG Düsseldorf Beschwerde eingelegt hatte.

„Gänzliches Unverständnis“
„Die Entscheidung des Kartellsenats kommt nach dem überraschenden Verlauf der mündlichen Verhandlungen für uns nicht mehr unerwartet, doch sie trifft auf unser gänzliches Unverständnis“, kommentiert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA), das richterliche Votum. „Sollte diese Rechtsauffassung des OLG Düsseldorf Bestandskraft erlangen, wären die Hotels als mehr oder weniger abhängiger Vertragspartner den kleineren und größeren Gemeinheiten der marktdominanten Portalriesen zukünftig schutzlos ausgeliefert,“ kritisiert Lindner. Aus Sicht des Bundeskartellamts und des Hotelverbandes Deutschland (IHA) sei Trittbrettfahren kein nennenswertes Phänomen, sondern eine reine Schutzbehauptung des Buchungsportals.

„Die rechtliche Beurteilung des OLG Düsseldorf stellt national wie international ein Novum dar, mit dem sich der 1. Kartellsenat auch in krassen Widerspruch zu seinen eigenen Entscheidungen in Sachen HRS und Expedia setzt,“ moniert IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe. „Wir setzen also darauf, dass das Bundeskartellamt gegen den Ausschluss der Rechtsbeschwerde seinerseits Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen wird und bis zur höchstrichterlichen Klärung Booking.com die Verwendung von Ratenparitätsklauseln auch in Deutschland weiterhin untersagt bleibt.“

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Bokkin.com App
Wettbewerbsbeschränkung
Wettbewerbsbeschränkung

BGH untersagt Bestpreisklausel

Buchungsportale dürfen Hotels nicht mehr mit Bestpreisklauseln binden. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun entschieden.
Booking.com
Buchungsportale
Buchungsportale

Bundesgerichtshof prüft Bestpreisklauseln

Viele Touristen und Geschäftsreisende finden ihre Hotels über Internet-Plattformen wie Booking.com – aber das Bundeskartellamt hält die Geschäftsbedingungen für fragwürdig.
Markus Luthe, IHA-Hauptgeschäftsführer (links), und Otto Lindner, IHA-Vorsitzender (rechts), stehen Rede und Antwort auf dem IHA-Hotelkongress 2019
Hotelkongress 2019
Hotelkongress 2019

IHA fordert gesetzliches Verbot von Bestpreisklauseln in Deutschland

Auf dem Hotelkongress des Hotelverbandes Deutschland sollte es vor allem um Digitalisierung gehen. Überschattet wurde er aber durch das kurz zuvor gefallene Urteil am Oberlandesgericht Düsseldorf.
Zenchef ist eine Restauranttechnologie-Plattform. (Foto: © Chantal Arnts)
Wachstum
Wachstum

Offizieller Markteintritt von Zenchef

Die europäische Restauranttechnologie-Plattform verkündet den offiziellen Launch in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das Unternehmen will künftig in der Region die Widerstandsfähigkeit der Gastronomiebranche stärken.
Booking.com
Untersagung
Untersagung

Booking darf eTraveli nicht übernehmen

Die Europäische Kommission hat offiziell die Übernahme der eTraveli Group durch Booking Holdings untersagt. HOTREC und der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßen die Entscheidung. 
Alfons Schuhbeck
Haftantritt
Haftantritt

Alfons Schuhbeck hat seine Haftstrafe angetreten

Lange war unklar, wann Alfons Schuhbeck seine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung antreten muss. Nun ist der Spitzenkoch im Gefängnis. 
In den kommenden Tagen muss Alfons Schuhbeck seine Haft antreten.
Recht
Recht

Alfons Schuhbeck muss Haft antreten

Alfons Schuhbeck war im Oktober vergangenen Jahres wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Jetzt hat ihn die Staatsanwaltschaft München I zum Haftantritt geladen.