Gerichtsverfahren um „bayerische Lutschkultur“
Ist die Farbenkombination weiß-blau speziell für Bayern reserviert? Gibt es außerhalb des Freistaats ebenfalls eine sichtbare Lutschkultur? Das OLG München hat sich sicherlich schon mit einer Vielzahl an bitteren Fällen beschäftigen müssen, doch diesmal geht es prompt um etwas richtig Süßes – kleine unscheinbare Lutschbonbons. Das Oberlandesgericht verhandelte diesbezüglich in gleich zwei Verfahren. Die Klägerin in beiden Fällen – eine bayerische Süßwarenherstellerin – wirft der Beklagten vor, unrechtmäßig mit dem Freistaat zu werben!
Mogeln sich österreichische Bonbons gezielt als Bajuwaren durch?
Im ersten Fall hatte die Klägerin die Beklagte abmahnen lassen und zu einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Ihr sind die Bonbons der Konkurrenz ein Dorn im Auge, deren Verpackungen zentral im oberen Drittel mit weiß-blauen Rauten-Wappen versehen sind. Auf einer gelben Banderole heißt es zudem „Bayerische Bonbonlutschkultur“. Die Klägerin meint, dass die Beklagte damit werbe, dass die Produkte aus Bayern kommen – obwohl sie tatsächlich in Österreich hergestellt würden. Die Firma hat ihren Sitz allerdings im Freistaat. Das Landgericht München sah die Klage als zulässig und begründet an – dagegen wendet sich die Beklagte nun mit einer Berufung.
Richterliche Entscheidung: „Lutschkultur“ gibt es nicht nur im Freistaat!
Die Verpackungen, um die es im zweiten Fall geht, haben ebenfalls ein Rautenmuster, allerdings mit wechselnder Farbkombination. Zudem zeigen sie teilweise eine Banderole mit der Aufschrift „Bonbonlutschkultur“ – ohne Verweis auf den Freistaat. Doch auch hier ist die Klägerin verärgert, denn aus ihrer Sicht werde hier ebenfalls suggeriert, dass es sich um ein Produkt aus Bayern handle. Die Klägerin hatte Unterlassung der Werbung beantragt – in diesem Fall jedoch wies das Landgericht die Klage ab. Die Firma hat dagegen Berufung eingelegt. (lby/TH)