Coronakrise

Haben Gastgeber Anspruch auf Mietminderung?

Ein Hotel und ein Stapel Geld
Mit Unterstützung einer Anwaltskanzlei gibt der Dehoga erstmals eine Einschätzungen zur Rechtslage hinsichtlich Mietminderungen bekannt. (© ivan kmit/stock.adobe.com)
Mit Unterstützung einer Anwaltskanzlei gibt der Dehoga erste Einschätzungen zur Rechtslage bekannt und zeigt mögliche Handlungsoptionen auf.
Freitag, 03.04.2020, 09:41 Uhr, Autor: Thomas Hack

Die derzeitige Coronakrise führt vor allem im Gastgewerbe zu bedrohlichen Liquiditätsengpässen. Mit Unterstützung einer Anwaltskanzlei gibt der Dehoga erstmals eine Einschätzungen zur Rechtslage hinsichtlich Mietminderungen bekannt. Der Verband weist jedoch auch ausdrücklich darauf hin, dass die Rechtslage nicht abschließend geklärt ist und vom jeweiligen Einzelfall abhängt.

Mögliche Ansprüche der Gastgeber

„Es bestehen gute Gründe für die Annahme, dass im Fall einer behördlich angeordneten Schließung von Betrieben die Geschäftsgrundlage der jeweiligen Miet- bzw. Pachtverträge im Sinne von § 313 BGB gestört sein kann“, heißt es unter anderem in dem Schreiben des Dehoga. „Eine solche Störung der Geschäftsgrundlagekannzu einer Anpassung des Miet-/Pachtvertrags im Wege der Reduzierung der geschuldeten Miete/Pachtführen. Es spricht einiges dafür, das Risiko, das sich durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie realisiert, zwischen den Vertragsparteien hälftig aufzuteilen; auf dieser Grundlage könnte man als Mieter/Pächter dann wohl eine hälftige Reduzierung der Miete/Pacht für den Zeitraum der Betriebsschließung vom Vermieter/Verpächter verlangen.“

Das vollständige Infoblatt findet sich hier 

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