Corona-Maßnahmen

Hamburger Alkoholverbot bleibt bestehen

Cocktails to go sind zumindest in der Hansestadt Hamburg an den Abenden des Wochenendes nicht mehr erlaubt. (©Dumitru/stock.adobe.com)
In Hamburg ist es auch weiterhin nicht möglich, an den Wochenend-Abenden Bier und Cocktails „to go“ zu erhalten. Ausgenommen von diesem Alkoholverbot ist die Außengastronomie.
Freitag, 28.08.2020, 08:41 Uhr, Autor: Thomas Hack

Die Hansestadt Hamburg bleibt standhaft, was die Maßnahmen zur Corona-Eindämmung anbelngt. So bleibt das nächtliche Außer-Haus-Verkaufsverbot von Alkohol in den beliebtesten Ausgehvierteln der Stadt bis auf weiteres an den Wochenenden bestehen. Die Bezirksämter Altona, Hamburg-Mitte und Eimsbüttel haben entsprechende Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verlängert, wie die Bezirke und die für die Bezirke zuständige Wissenschaftsbehörde  mitteilten.

Außengastronomie noch nicht betroffen

Der Außer-Haus-Verkauf alkoholischer Getränke unter anderem durch Kioske, Tankstellen, Einzelhandel sowie Bars und Gaststätten sei am Freitag und Samstag jeweils von 20 Uhr bis 6 Uhr untersagt. Hiervon ausgenommen sei der Alkoholausschank in der Außengastronomie. Mit dem Verbot sollen Verstöße gegen die Corona-Regeln an den Party-Hotspots der Stadt eingedämmt werden. Betroffen sind St. Pauli, das Schanzenviertel sowie Teile Ottensens und Eimsbüttels. (lno/TH)

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