Rechtsstreit gegen Peter Pane

Hans im Glück siegt erneut vor Gericht

HANS IM GLÜCK erzielt weiteren Sieg vor Gericht gegen Peter Pane. (Foto: © picture alliance/Sueddeutsche Zeitung Photo)
HANS IM GLÜCK erzielt weiteren Sieg vor Gericht gegen Peter Pane. (Foto: © picture alliance/Sueddeutsche Zeitung Photo)
Das Landgericht München I hat heute seine im Mai 2016 im vorläufigen Eilverfahren getroffene Entscheidung zum Plagiatsvorwurf der Hans im Glück Franchise GmbH gegenüber der Paniceus Gastro Systemzentrale GmbH im Hauptsacheverfahren bestätigt.
Montag, 11.09.2017, 08:45 Uhr, Autor: Markus Jergler

Die zuvor von Paniceus unter anderem in Binz, Hamburg und Lübeck betriebenen Hans im Glück Burgergrills wurden nach dem Ausscheiden des Franchisenehmers mit nur geringfügigen Veränderungen unter dem Namen „Peter Pane“ weiterbetrieben. Das Gestaltungs- und Raumkonzept von Peter Pane blieb allerdings zu nah an dem der Hans im Glück Burgergrills. Eine ausreichende Differenzierung war dadurch nicht gegeben, bestätigten nun die Richter erneut. Da Paniceus das Urteil im Eilverfahren nicht anerkannte, musste das Hauptsacheverfahren eingeleitet werden, um eine rechtskräftige Entscheidung des Gerichts zu erwirken.

Hans im Glück-Geschäftsführer Johannes Bühler sieht die Entscheidung des Landgerichts München I als gerechtfertigt. „Das Urteil ist ein voller Erfolg für uns. Das Raumkonzept von Peter Pane war in vielerlei Hinsicht zu nah am Konzept von Hans im Glück. Die Entscheidung der Richter ist ein deutliches Signal für uns und bestätigt ein weiteres Mal unsere Einzigartigkeit“, sagte Bühler nach der Urteilsverkündung. „Wir konzentrieren uns nun weiterhin mit voller Kraft auf die Expansion von Hans im Glück und freuen uns auf viele neue Standorte.“ (MJ)

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