Zu viel Schnee

Hotel eingeschneit: Diese Regeln gelten für Urlauber

Warnschild „Schneechaos“ vor einer Winterlandschaft
Die aktuellen Schneemassen können selbst in den Skigebieten zur Belastungsprobe werden. (© fotolia.com/Animaflora PicsStock)
Viel Neuschnee, Lawinengefahr, gesperrte Straßen: Manche Hotels in den Alpen sind nur schwer oder fast gar nicht zu erreichen. Welche Regeln gelten dann für betroffene Urlauber?
Dienstag, 08.01.2019, 10:25 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Entlang der Alpennordseite ist Frau Holle derzeit etwas zu großzügig in Österreich. Einige Urlaubsorte sind von der Außenwelt abgeschnitten, am Hochkar wurde aus Sicherheitsgründen ein ganzer Ort evakuiert. Und bis Ende der Woche soll es noch mehr Schnee geben. Aber was können Urlauber tun, die ihren gebuchten Skiurlaub aufgrund der Schneemassen nicht antreten können? In der Regel sind sie auf die Kulanz des Hoteliers oder Vermieters angewiesen, wenn sie ihre Unterkunft infolge heftiger Schneefälle nicht erreichen oder verlassen können. Es gibt aber Sonderregeln.

Bei den etwa 1400 Mitgliedern der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) gilt etwa: Ist die Anreise an den Urlaubsort oder in das gebuchte Hotel unmöglich, dürfen keine Stornokosten berechnet werden. Es reiche aber nicht, dass Urlauber zum Beispiel eine gesperrte Straße umfahren müssen oder die Anreise wegen Schneefalls lediglich mühsam sei. Auch wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich ist, entfällt die kostenlose Stornierungsregel. Ist ein Gast umgekehrt an der Abreise gehindert, habe er die Mehrkosten für die Verlängerung des Aufenthaltes selbst zu tragen, so die ÖHV. Hat der Hotelier andere Vereinbarungen mit dem Gast getroffen, gelten diese.

Gesperrte Skilifte sind kein Stornogrund
Wurde der Skiurlaub samt Anreise bei einem Veranstalter gebucht, kann der Reisende dagegen vor Abreise den Vertrag wegen höherer Gewalt kündigen, wenn der Wintersportort komplett unerreichbar ist. Er bekommt dann das Geld für die Reise zurück. Pech hat indes, wer wegen der hohen Lawinengefahr und geschlossener Lifte nicht auf die Skipiste kann. Skigebiete und Liftbetreiber schließen eine Erstattung wegen Schlechtwetter in der Regel in ihren Geschäftsbedingungen aus. (dpa/CK)

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