Individualantrag gegen Rauchverbot
In der zweiten Augustwoche ist in Österreich ein Individualantrag etlicher Nachtlokalbetreiber an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zur Kippung des mit 1. November in Kraft tretenden Gastronomierauchverbots geplant. Die Antragsführer argumentieren, dass mit dem Gesetz keine Rücksicht auf die Anrainer genommen werde und ein Eingriff in die Grundrechte der Raucher und Lokalbetreiber vorliege. Auch eine ungerechtfertigte Gleichsetzung von Nachtlokalen und Restaurants soll gegeben sein, führte der die mittlerweile über 1.000 Unternehmer vertretende Rechtsanwalt, Florian Berl, laut einem Bericht der Tageszeitung „Der Standard“, aus. Schließlich falle ein gewöhnlicher Restaurantbesuch zu anderer Stunde und zu anderem Zweck als ein Besuch eines Nachtlokals an.
Österreich habe eine Raucherquote von circa 30 Prozent. Demnach würden 30 bis 50 Prozent der Nachtlokalgäste ab 1. November gezwungen sein, nach draußen zu gehen, um zu rauchen. Schließlich würden auch Nichtraucher die Raucher nach draußen begleiten, sagte Berl. Daraus resultiere eine nächtliche Lärm- und Geruchsbelästigung für die Anrainer, die wiederum zu einer Anzeigenflut führen würde. Diese werde zu früheren Sperrstunden oder nachträglichen Auflagen führen, die schließlich die wirtschaftliche Existenz der Nachtlokale gefährden, erklärte der Rechtsanwalt die Bedenken der Antragsteller.
Mitarbeiterschutz trotzdem gegeben
Auf den Mitarbeiterschutz angesprochen, meinte Stefan Ratzenberger, Sprecher der Initiative, dass dieser durch eingebaute Filteranlagen bereits betrieben werde. „Heutige Nachtlokale sind nicht mit Kellerdiscos aus den 80er-Jahren zu vergleichen“, sagte er laut Standard. Servicefreie Raucherbereiche wären als Bedingung ein denk- und gangbarer Weg, um Mitarbeiter noch stärker zu schützen. (Der Standard/CK)