Prozess

Jimi Blue Ochsenknecht: 18.000 Euro Geldbuße wegen nicht bezahlter Hotelrechnung

Jimi Blue Ochsenknecht
Jimi Blue Ochsenknecht muss nun wegen einer jahrelang nicht bezahlten Hotelrechnung eine Geldbuße zahlen. (Foto: © picture alliance / Johann Groder / EXPA / picturede | Johann Groder)
Jahrelang zog sich die Causa um eine offene Hotelrechnung. Nach der Verhaftung des Schauspielers wurden die knapp 14.000 Euro überwiesen. Nun zog ein Gericht einen Schlussstrich.
Freitag, 22.08.2025, 12:19 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Der Betrugsprozess gegen Jimi Blue Ochsenknecht um eine jahrelang unbezahlte Hotelrechnung ist mit einer Geldbuße für den Schauspieler zu Ende gegangen. Das Landgericht Innsbruck entschied, dass der 33-Jährige 18.000 Euro zahlen muss.

Vor den Augen Dutzender weiblicher Fans im Gerichtssaal akzeptierte er diese Form der Beilegung. Er kommt damit auch um eine Haftstrafe herum. Schwerer Betrug kann in Österreich mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.

Zuvor entschuldigte sich der Schauspieler mit einem Handschlag bei dem Tiroler Hotelbetreiber, dem er bis vor einigen Wochen knapp 14.000 Euro schuldig geblieben war. „Entschuldigung angenommen“, sagte der Hotelier.

Die Vorgeschichte

In dem nur 90-minütigen Prozess wurde ein vorläufiger Schlussstrich unter eine Justiz-Geschichte gezogen, die Ende 2021 in dem Vier-Sterne-Betrieb in Kirchberg nahe der bayerischen Grenze begonnen hatte. Dort feierte Ochsenknecht damals nach Angaben des Hotelbetreibers mit einer Gruppe seinen 30. Geburtstag. 

Für Übernachtungen, Essen im Restaurant und Transportleistungen stellte das Hotel knapp 14.000 Euro in Rechnung. Der Hotelier schilderte vor Gericht, dass Ochsenknecht erst versprochen habe, das Geld zu überweisen, und danach eine Ratenzahlung vereinbart worden sei. „Wir sind kein Hotel, das jeden Gast sofort an die Wand stellt“, sagte der Unternehmer. Ochsenknecht habe einen Vertrauensvorschuss erhalten.

Doch Ochsenknecht habe den Betrag jahrelang nicht beglichen – auch nachdem er von einem Zivilgericht zur Zahlung verurteilt worden sei, hieß es vor der Verhandlung von der Staatsanwaltschaft Innsbruck. Sie wurde Ende 2024 vom Hotelier eingeschaltet und stellte dann einen Europäischen Haftbefehl aus.

Verhaftung und Gefängnis-Odyssee

Daraufhin wurde der Sohn des Schauspielers Uwe Ochsenknecht und dessen früherer Ehefrau Natascha wurde Ende Juni am Flughafen Hamburg festgenommen. Kurz danach wurde die Hotel-Rechnung beglichen. Finanziert wurde die Summe von Ochsenknechts Ex-Freundin und Mutter seiner Tochter.

Anfang Juli wurde Jimi Blue Ochsenknecht nach Österreich ausgeliefert. Der Transport führte über mehrere deutsche Gefängnisse. In Innsbruck wurde Ochsenknecht schließlich gegen Kaution freigelassen.

Die Anklage

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelte es sich um einen Fall von schwerem Betrug, der mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Ochsenknecht habe Leistungen in Anspruch genommen, obwohl er sie nicht bezahlen konnte oder wollte, hieß es von der Justizbehörde.

Kein Schuldbekenntnis

Als der Schauspieler von der Richterin gefragt wurde, ob er sich schuldig bekenne, antwortete er weder mit einem klaren Ja noch mit einem Nein. Stattdessen sagte er: „Ich würde generell die Verantwortung übernehmen dafür, dass ich nicht bezahlt habe.“ 

Der Staatsanwaltschaft war diese Aussage zu wenig. Ochsenknecht habe das Hotel lange Zeit „verarscht“ und an der Nase herumgeführt, sagte der Ankläger erzürnt. Er habe bis heute nicht erklärt, warum er nicht bezahlt habe, obwohl er nach eigenen Angaben zur Zeit des Aufenthalts in Tirol genügend Geld gehabt habe.

Auch die Richterin forderte Ochsenknecht auf, doch klarer auf seine Schuld einzugehen. Schlussendlich entschied sie sich dennoch für die sogenannte Diversion, also eine Prozess-Einstellung ohne Urteil und ohne Strafregister-Eintrag, aber mit Geldbuße. Diese österreichische Möglichkeit der Beilegung existiert in Deutschland in dieser Form nicht.

Ochsenknechts Haft spricht gegen Verurteilung

Die Richterin argumentierte, dass Ochsenknecht den Schaden wieder gutgemacht habe. Außerdem habe er zum Zeitpunkt des Hotelaufenthaltes einen „ordentlichen Lebenswandel“ geführt. Sie wies auch darauf hin, dass der Angeklagte nach seiner Festnahme mehrere Wochen in Haft verbracht hatte, bevor er nach Österreich überstellt und gegen Kaution freigelassen wurde. 

Die Richterin geht davon aus, dass Ochsenknecht durch die Gefangenschaft geläutert sei und seine Fehler eingesehen habe. „Sie haben gemerkt: So geht es auf keinen Fall“, sagte sie in Richtung des Angeklagten.

Der einstige Kinderstar ("Die Wilden Kerle") verließ den Gerichtssaal als freier Mann und ohne Kommentar. Trotz seiner Justizprobleme blieb er zuletzt im Fernsehen präsent – etwa in der Reality-Show „Villa der Versuchung“ oder in den neuen Folgen der Familien-Serie „Diese Ochsenknechts“, die ab September auch seine Festnahme und Auslieferung aus Deutschland thematisieren soll.

Einspruch noch möglich

Ganz beendet ist die Hotel-Angelegenheit für ihn jedoch noch nicht: Erst wenn die 18.000 Euro auch wirklich wie vereinbart in Raten bezahlt sind, kann das Gericht das Verfahren einstellen. Wenn nicht, wird es fortgesetzt.

Außerdem ließ der Staatsanwalt vorerst offen, ob er Einspruch gegen eine solche Einstellung einlegen würde.

(dpa/SAKL)

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