EU-Beschluss

Kein Zwang zum Gratis-Leitungswasser

Wasserglas
Das kühle Nass darf auch künftig in der Gastronomie etwas kosten. (© kolazig/Fotolia)
Die Gastronomie in Europa kann aufatmen. Die von manchen befürchtete Pflicht, Trinkwasser künftig verpflichtend kostenlos abgeben zu müssen, wird nicht kommen.
Mittwoch, 24.10.2018, 14:08 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Monatelang herrschte Ungewissheit. Im EU-Parlament wollte man durch verschiedene Maßnahmen das Vertrauen der Verbraucher in Leitungswasser zu stärken, das im Vergleich zu Tafelwasser viel billiger und umweltfreundlicher sei. Eine davon wäre gewesen, dass Gastronomen in allen Mitgliedsstaaten verpflichtet gewesen wären, Trinkwasser – also in den meisten Fällen Leitungswasser – kostenlos auszuschenken. Für viele Wirte zwar der Status quo, für andere wäre das aber ein merkbarer Einnahmenverlust gewesen. Und wie das Lokale bewerkstelligt hätten, bei denen kein Trinkwasser aus der Leitung kommt, war ohnehin ungeklärt.

Jetzt ist allerdings die Entscheidung gefallen: Die EU-Abgeordneten haben zwar allgemeine Maßnahmen befürwortet für bessere Trinkwasserqualität und weniger Schadstoffe. Vom Tisch ist allerdings die verpflichtende kostenlose Abgabe von Trinkwasser in der Gastronomie. So wie bisher kann Leitungswasser auch gegen eine geringe Gebühr in Restaurants, Kantinen und von Catering-Dienstleistern bereitgestellt wird. Die Mitgliedstaaten sollten lediglich den generellen Zugang zu sauberem Wasser in der Europäischen Union fördern und Zugang zu Wasser in Städten und öffentlichen Einrichtungen verbessern. Dies könne etwas durch frei zugängliche Trinkbrunnen geschehen, soweit dies technisch möglich und verhältnismäßig ist. Auch in öffentlichen und Verwaltungsgebäuden solle die Bereitstellung von Trinkwasser sichergestellt werden.

Höhe des Entgelts liegt im Ermessen des Wirtes
„Wir sind insgesamt sehr zufrieden. Das ist genau das, was wir wollten. Man ist auf die Argumente der Gastronomie-Vertreter eingegangen“ freut sich etwa Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich. Für die Gastronomen ändert sich EU-weit somit nichts: Wer bisher Leitungswasser kostenlos abgegeben hat, kann dies selbstverständlich auch weiterhin machen, wer bisher Geld verlangt hat, kann auch das weiterhin tun. Und weil der Begriff „geringe Gebühr“ nicht näher definiert ist, liegt auch diese im Ermessen des einzelnen Gastronomen.

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