Marc Veyrat verliert gegen Michelin
Der französischer Sternekoch Marc Veyrat ist im Streit mit dem Guide Michelin um die Bewertung seines Spitzenrestaurants juristisch gescheitert. Ein Gericht in Nanterre vertrat die Ansicht, dass der berühmte Küchenchef nicht nachweisen konnte, dass ihm durch die Herabstufung seines Restaurants ein Schaden entstanden sei. Michelin hatte zu Beginn des Jahres 2019 Veyrats „Maison des Bois“ in Manigod einen der drei Sterne aberkannt. Der für seinen breitkrempigen schwarzen Hut bekannte Kultkoch muss seitdem mit zwei Sternen vorlieb nehmen. Veyrat hatte dem Gastronomieführer vorgeworfen, mit der Entscheidung falsch gelegen zu haben und war den rechtlichen Weg gegangen.
Ein Euro Schadensersatz gefordert
Veyrats Absicht war, die genauen Gründe für den Entzug des Michelinsterns in Erfahrung zu bringen und verlangte vom Gastronomieführer, dass dessen Prüfungsprotokolle offengelegt werden. Darüber hinaus hatte er Schadenersatz gefordert – genau einen Euro! Das Gericht wollte Veyrats Forderungen nicht nachgehen, wie dieser Tage bekannt wurde. „Kein Student würde sich mit einer Benotung einverstanden erklären, wenn er nicht die Benotungskriterien und die Punkteskala kennt. Dasselbe gilt für Chefkoch Marc Veyrat“, ließ Veyrats Anwalt nach dieser richterlichen Entscheidung verlauten.
Fehleinschätzung der Inspektoren?
Nach Veyrats Darstellung waren die Michelin-Kritiker der Ansicht, dass in dem Restaurant angeblich ein Soufflé mit englischem Cheddar-Käse zubereitet worden war – und nicht mit traditionellen französischen Sorten. „Er kann nun nur weiterhin glauben, dass das Restaurant Maison des Bois Opfer einer Fehleinschätzung durch die Inspektoren war, die unter anderem ein komplexes Rezept auf der Grundlage von Savoyard-Produkten mit einer einfachen Scheibe Cheddar-Käse verwechselt haben.“ Michelin hatte damals zum Ausdruck gebracht: „Wir möchten daran erinnern, dass unsere vorrangige Aufgabe darin besteht, die Verbraucher zu informieren – das hat uns dazu veranlasst, unsere Empfehlung zu ändern.“ (dpa/TH)