Hier geht’s um die Wurst

Mehrfachmörder wegen Mettwurst-Raub vor Gericht

Mann mit Bart hält Wurst in Händen, das Gesicht ist zensiert
Großer Würstchenschmuggel aus der Gefängnisküche bringt den Angeklagten wohl weitere drei Jahre Gefängnis ein. (©YakobchukOlena/Fotolia)
Krumme Geschäfte in der Gefängnisküche: Vier hochgefährliche Schwerbrecher müssen sich wegen Wurstunterschlagung verantworten. Auch ein Justizbeamter ist angeklagt – wegen Portionierung der Wurstspezialitäten.
Freitag, 27.10.2017, 12:00 Uhr, Autor: Thomas Hack

Unter großen Sicherheitsvorkehrungen hat in der Stadt Celle ein wahrlich skurriler Prozess begonnen. Üblicherweise geht es in diesem Gerichtssaal um Anschläge von Terrormilizen – an Donnerstag hingegen um Schnitzel, Würstchen und Mettenden.

Weil vier Häftlinge des Hochsicherheitsgefängnisses Celle über Monate hinweg Fleisch aus der JVA-Küche unterschlagen und in eigene Gefrierfächer gepackt haben sollen, mussten sie sich nun vor dem örtlichen Amtsgericht verantworten. Aus Sicherheitsgründen wurde die Verhandlung in den großen Saal des Oberlandesgerichtes verlegt.  Die 42 bis 57 Jahre alten Angeklagten sind allesamt Schwerverbrecher, auch ein Mehrfachmörder ist darunter. Deshalb saßen drei von ihnen in einer Art Kasten aus Panzerglas, direkt neben einem Kühlschrank mit den richterlich beschlagnahmten Wurstwaren. Wegen Beihilfe mitangeklagt: ein 42 Jahre alter Justizbeamter, der beim Portionieren und Einschweißen der Mettwürste fleißig mitgeholfen hatte.

„Das Fleisch unterliegt der Einziehung!“ – Staatsanwältin Gesine Dell‘ Aquila
Wer nun aber einen schnellen Prozess erwartete, musste enttäuscht werden: Eine wahre Flut von Anträgen der Verteidiger verhinderte, dass ein helleres Licht auf die Machenschaften seitens der Gefängnisküche geworfen wurde. Es gab stundenlange Unterbrechungen und auch der Kühlschrank wurde nicht geöffnet.

Immerhin verlas Staatsanwältin Gesine Dell‘ Aquila die knappe Anklageschrift. 30,6 Kilogramm Fleisch, 10,2 Kilogramm Bratwürste und 4,7 Kilogramm Mettenden sollen demzufolge die Angeklagten abgezweigt haben. Zwei Häftlinge sollen die Fleischportionen in Kisten auf Transportwagen auf die Stationen gebracht und in eigene Gefrierfächer „zum Verzehr und zur Weiterveräußerung“ deponiert haben. „Das am 25. Mai 2016 sichergestellte Fleisch unterliegt der Einziehung“, stellte die Staatsanwältin am Ende schließlich trocken fest. Die Angeklagten müssen nun mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren rechnen – den Schwerverbrechern dürfte das aber dann wohl auch schon „Wurst“ sein. (dpa/TH)

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