Aufruf an die Hoteliers

Millionenklage: IHA bietet Hotels Unterstützung an

Ein Richterhammer liegt vor einem offenen Buch und einer Waagschale
Hotelverband unterstützt Hotels bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen HRS. (Foto: Chodyra Mike/fotolia)
„Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür gerade stehen. Das gilt auch für scheinbar übermächtige Hotelbuchungsportale“, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA). Dieser unterstützt Hotels nun bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen HRS.
Freitag, 08.12.2017, 09:11 Uhr, Autor: Markus Jergler

In der Pressemitteilung heißt es weiter: „Dass HRS durch die Anwendung von Bestpreisklauseln in die unternehmerische Freiheit von Hotels eingegriffen, Markteintritte neuer Buchungsportale verhindert hat und den (Provisions-)Wettbewerb zwischen den Hotelbuchungsportalen beschränkt hat, steht nach der Abstellungsverfügung des Bundeskartellamts vom 20.12.2013 und dem bestätigenden Beschluss des OLG Düsseldorf vom 09.01.2015 rechtskräftig fest. Somit haben die betroffenen Hotels den Grundsätzen des europäischen und deutschen Kartellrechts nach gegen HRS Anspruch auf Ersatz des Schadens, der beispielsweise durch überhöhte Kommissionszahlungen und Einbußen im Direktvertrieb entstanden ist.“

„Der Hotelverband Deutschland (IHA) wird in Deutschland gelegene Hotels hierbei unterstützen und ein kostengünstiges Prozedere anbieten. Wir weisen zudem ausdrücklich auf die möglicherweise Anfang Januar 2018 ablaufende Verjährungsfrist hin“, teilt IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe mit.

IHA von Erfolg überzeugt
Der Hotelverband Deutschland (IHA) geht davon aus, dass eine gerichtliche Geltendmachung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche von Hotels gegenüber HRS mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein wird. Aus Kosten- und Effizienzgründen sollte zunächst der Fristlauf gehemmt und die Ansprüche gesichert werden. Der IHA betraute die im Wettbewerbsrecht versierte Kanzlei Haver & Mailänder mit dem Ergreifen der entsprechenden Maßnahmen für teilnehmende Hotels.

Alle in Deutschland gelegenen Hotels, die zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen den Jahren 2005 und 2017 als Vertragspartner von HRS von Meistbegünstigungsklauseln betroffen waren und Zimmer über das HRS-Buchungsportal vertrieben haben, sind individuell eingeladen, dem Verfahren beizutreten. Ein entsprechender Vordruck zur Bevollmächtigung der Kanzlei Haver & Mailänder zum Zweck der Ergreifung verjährungsunterbrechender oder -hemmender Maßnahmen kann auf der Homepage des Hotelverbandes unter www.hotellerie.de heruntergeladen werden. Dieser erste rechtewahrende Schritt muss bis zum 31. Dezember 2017 erfolgen und ist für alle betroffenen Hotels kostenfrei.

„Wir rufen alle betroffenen Hoteliers auf, trotz der vor uns liegenden Hektik des Jahresendspurts dieses wichtige Thema nicht auf die lange Bank zu schieben oder als unangenehm zu verdrängen. Lassen Sie uns so auch gemeinsam ein starkes Zeichen der Branche an alle Unternehmen der Portal-Ökonomie senden, dass sich rechtswidriges Handeln nicht auszahlen darf“, appelliert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA), an die Branche. (MJ)

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