Österreichs Thomas Cook-Opfer fordern deutsche Staatshaftung
Der österreichische Verbraucherschutzverein (VSV) führt derzeitig mit der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Kälberer & Tittel Musterprozesse gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Gerichte sollen diesem zufolge zu der Ansicht gelangen, dass auch österreichische Pauschalreisende, die bei einer der deutschen Firmen von Thomas Cook gebucht haben, Anspruch darauf haben, dass der deutsche Staat sie wegen der Staatshaftung aus unzureichender Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie vom finanziellen Schaden befreit. Die Pleite von Thomas Cook hatte hunderttausende geschädigte Pauschalreisende in Deutschland und Österreich zurückgelassen. Die EU-Pauschalreiserichtlinie fordert von den Mitgliedsstaaten, dass diese dafür sorgen, dass Reisende durch eine Insolvenzabsicherung des Reiseveranstalters in einem solchen Fall nicht zu Schaden kommen. Diese Absicherung soll effizient sein und rasch wirksam.
Können auch Österreicher auf Rückzahlung hoffen?
In Österreich war Thomas Cook Austria mit rund 22 Mio Euro ausreichend versichert, sodass Reisende auf eine Rückzahlung der Reisepreise in voller Höhe hoffen können. In Deutschland war der Gesetzgeber den Reiseveranstaltern entgegengekommen und für die Absicherung eine Höchstgrenze von 110 Mio Euro vorgesehen. Doch diese Summe reichte bei weitem nicht aus, um die Reisenden zu entschädigen. Der Versicherer hatte angekündigt, nur 17,5 Prozent der Forderungen begleichen zu können. „Der deutsche Staat haftet daher all jenen, die bei den deutschen Firmen Thomas Cook, Bucher Reisen oder Öger-Tours eine Pauschalreise gebucht haben, für den Ausfall der Insolvenzabsicherung,“ sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). Die deutsche Regierung hat kurz vor Weihnachten zwar verlautbaren lassen, dass man Geschädigten den Ausfall zahlen werde. Näheres wurde bis dato nicht mitgeteilt. (ots/TH)