Skurriler Streit um Bratwurstverkauf an der A9
An der A9 zwischen Berlin und München steht Deutschlands älteste Autobahnraststätte. Christina Wagner und ihrem Mann gehört die Immobilie. Frau Wagner steht dort jeden Tag am Grill und verkauft rastenden Reisenden ihre Thüringer Bratwürste. Das Problem ist nur: die Gastronomin muss die beliebte Spezialität über einen meterhohen Zaun verkaufen. Der Zaun grenzt die Parkplätze von der ehemaligen Raststätte ab. Es gibt keinen Zugang, denn die Tore sind verschlossen – und die Wagners dürfen keine Wege schaffen, wo keine erlaubt sind. So schnappt sich die eifrige Gastronomin täglich eine Leiter und reicht den Autofahrern die Würste und Kaffeebecher über den Zaun – ohne die nötige Konzession. Die Behörden haben Frau Wagner diese Geschäftspraxis untersagt, nur sie hält sich nicht an die Vorgabe – der Fall liegt mittlerweile bei dem Oberverwaltungsgericht in Weimar.
Kunden lassen sich die Würste weiter schmecken
Die Zaun-Rebellin brutzelt am Standort Rodaborn nahe Triptis munter weiter. Bestätigung für ihre gastronomische Mission erhält sie von den vielen Kunden, die ihre Würste lieben. „Manchmal rufen Reisebusse extra an, dass sie in einer Stunde da sind“, erzählt sie. „Ich bekomme viel Zuspruch von Leuten, die sagen: Geben Sie nicht auf!“ Ihr Kampf gegen die Behörden hat dem Imbiss inzwischen zu medialer Öffentlichkeit verholfen. Genutzt hat Frau Wagner dies nicht: „Es geht um meine Existenz und die meiner Familie“, wie sie gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärt.
Historische Raststätte Rodaborn
Die Wagners kauften dem Bund die stillgelegte Autobahnraststätte ab. Eine Betriebserlaubnis bestand nicht, was Frau Wagner aber nicht davon abhielt ihren Bratwurstverkauf in Angriff zu nehmen. Beim Kauf der Raststätte sei Christina Wagner von den Behörden zugesichert worden, dass es zumindest vom Parkplatz in Fahrtrichtung Berlin eine Zufahrt zum Gebäude gebe. Die Parkplätze auf beiden Seiten der A9 sind jedoch von einem hohen Zaun abgeriegelt, die Tore darin verschlossen. Wer als hungriger Autofahrer eine original Thüringer von den Wagners ergattern will, müsste eigentlich einen weiten Umweg über Gewerbestraßen nehmen. Das sparen sich die meisten und geben ihre Bestellung direkt am Zaun ab.
Antrag auf eine Konzession wurde abgelehnt
Hier handele es sich aber um eine „erlaubnispflichtige Sondernutzung“, entschied die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Gera am 3. Mai 2016. Wagners Vorschlag, den Zaun einfach zu öffnen, lehnte das Gericht postwendend ab, weil dies enorme Haftungsrisiken berge. Es könnte Wildwechsel über die Autobahn geben, wodurch die Tiere und Verkehrsteilnehmer in Lebensgefahr geraten. Eine Konzession hat Frau Wagner längst beantragt – ohne Erfolg. Es werde am Standort Rodaborn kein Bedarf zur Versorgung gesehen, begründete das Landesamt für Bau und Verkehr seine Entscheidung. Die Bratwürste gehen dennoch weiter über den Zaun, weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Christina Wagner ist in Berufung gegangen, die nun in Weimar verhandelt wird. (Stern.de / dpa / FL)