Außengastronomie

Städte wollen Heizpilze verbieten

Ein Heizpilz vor einem Restaurant
Ein weiterer juristischer Stein, der Gastronomen in den Weg gelegt wird? Frankfurt und Darmstadt jedenfalls prüfen ein Verbot von Heizpilzen. (© Dozey/stock.adobe.com)
In mehreren deutschen Städten wird derzeitig über ein Verbot von Heizpilzen in der Außengastronomie diskutiert. Frankfurt und Darmstadt geben als Grund die Klimabilanz dieser Wärmequellen an. 
Montag, 13.01.2020, 09:57 Uhr, Autor: Thomas Hack

Restaurantgäste sind in den Wintertagen mehr als froh um die Heizpilze in der Außengastronomie, doch könnten diese aufgrund ihrer Klimabilanz bald der Vergangenheit angehören. In den beiden Städten Frankfurt und Darmstadt wird derzeitig geprüft, ob man gegen den Betrieb dieser Wärmequellen ein juristisches Verbot verhängen lassen kann. In der Mainmetropole wurde dieser Schritt aufgrund einer Anfrage über das Bürgerportal der Stadt beschlossen, wie eine Sprecherin des zuständigen Dezernats dieser Tage erläuterte. Auch Darmstadt rät vom Einsatz gasbetriebener Heizpilze, Infrarotstrahler und anderer Wärmequellen ab, wie es seitens der Stadt hieß. Da dieser Empfehlung nicht alle Gastronomen freiwillig Folge leisten, soll nun geprüft werden, ob man Heizpilze auch rechtlich verbieten lassen kann.

„Das Beheizen von Terrassen ist notwendig!“ (Initiative Gastronomie Frankfurt)

Ins Frankfurter Bürgerbeteiligungsportal wurde Mitte 2019 ein entsprechender Vorschlag für ein Verbot gestellt, der laut einer Pressemitteilung mehr als 200 Unterstützer fand. Dies bedeute, dass der Magistrat als Stadtregierung sich des Themas annehmen werde, ließ die Dezernatssprecherin dazu verlauten. Die Stadt Darmstadt verweist darauf, dass andere Städte wie Berlin, Köln und Stuttgart hier bereits vorangingen. Das Beheizen von Terrassen, aber auch von Arbeitsplätzen beispielsweise bei Türstehern sei notwendig, erklärte hingegen die Initiative Gastronomie Frankfurt. Diese appellierte dennoch an die Gastronomen, „den Einsatz von Heizpilzen auf ein Minimum zu beschränken und alternative Maßnahmen zu prüfen“. (lhe/TH)

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