Thüringen lockert Gästedatenerfassung
Das Kabinett in Thüringen beschloss, die Maskenpflicht und einen Großteil der Anti-Corona-Maßnahmen bis Ende August zu verlängern – ebenso wie das Abstandsgebot von 1,5 Metern. Doch es gibt auch Lockerungen: So entfällt für Gastwirte die Pflicht, auch im Außenbereich ihres Restaurants die Kontaktdaten der Gäste einzusammeln. Für geschlossene Räume bleibt diese Pflicht bestehen. Die aktuell geltende Grundverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie läuft am 15. Juli aus. Die nun vom Kabinett abgesegnete Verlängerung soll ab 16. Juli gelten.
Weiterhin Masken im Innenbereich
Andere Regeln bleiben dagegen bestehen: So müssen die Menschen im Restaurant auch weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Erst am Platz, wo man trinkt oder isst, kann man die Maske abnehmen. Unabhängig von der neuen Grundverordnung sollen nach bisherigen Plänen die Schulen im Freistaat wieder in einen vollen Regelbetrieb übergehen. Dieser Plan sei aber abhängig vom Infektionsgeschehen, sagte Bildungsminister Helmut Holter (Linke). (lth/TH)