Tiroler Wirt drohen bis zu 80.000 Euro Prozesskosten
Ein Mitarbeiter von Christoph Fiegl bastelte in Eigeninitiative ein Plakat und brachte dieses am Eingang zu Fiegls Lokal in Sölden an. An der Lokalität mit 30 Sitzplätzen blieb es einen Abend lang hängen. Für die Gestaltung des Sujets schnitt ein Bar-Mitarbeiter ein Bild der beiden österreichischen Minister H.C. Strache und Norbert Hofer vom Cover des Nachrichten-Magazins „Profil“ aus, das die beiden Politiker in Burschenschafter-Couleur zeigte. Neben die Darstellung von Strache und Hofer klebte der Urheber des Plakats ein Verbotsschild mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz sowie ein Piktogramm, das ein Strichmännchen beim Entsorgen eines Hakenkreuzes zeigt. Alles gemeinsam war unterschrieben mit dem Hinweis „Wir müssen draußen bleiben“.
Fiegl ließ seinen Mitarbeiter gewähren und das Plakat an der Eingangstür anbringen, nahm es schließlich aber doch wieder ab. „Die Aktion war zugegeben kein Glanzlicht, aber auch nicht dermaßen dramatisch, wie das im Prozess nun dargestellt werden soll. Das Plakat sollte zum Ausdruck bringen, dass wir in unserem Lokal keine Gäste aus dem politisch rechten Rand begrüßen wollen. Dazu zählen einerseits Anhänger und Verharmloser des NS-Gedankengutes als auch einschlägige Burschenschafter, die exemplarisch durch die beiden Burschenschafts-Mitglieder Strache und Hofer dargestellt waren. Wir wollten damit aber in keiner Weise zum Ausdruck bringen, dass Strache und Hofer selbst Nazis sind. Vielmehr ging es darum aufzuzeigen, dass gerade solche politischen Persönlichkeiten sich als Mitglieder von teils schlagenden Burschenschaften zu wenig vom rechtsextremen Rand der Gesellschaft abgrenzen“, erklärt Fiegl.
Auch der Fotograf klagt
Sowohl H.C. Strache und Norbert Hofer als auch der Fotograf und Urheber des von Profil ausgeschnittenen Bildes, Robert Lizar, klagen indes auf Verletzung von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten sowie „empfindliche Kränkung“. Die gesellschaftspolitische Kritikaktion könnte für Christoph Fiegl nun existenzielle wirtschaftliche Folgen haben. Denn die Prozesskosten könnten sich – inklusive einer eventuell verpflichtenden Veröffentlichung des Urteils in einer großen Tageszeitung – zu rund 80.000 Euro summieren. „Ich trage als Arbeitgeber die volle Verantwortung für die Aktion meines Mitarbeiters, weil ich sein Handeln nicht unterbunden habe. Und zu dieser Verantwortung stehe ich auch.“ Allerdings ließen sich die juristischen Forderungen der Kläger in seinem maximal 70 Gäste fassenden Lokal nicht erwirtschaften. „Man hat den Eindruck, dass hier nicht nur kritische Stimmen mundtot gemacht werden sollen, sondern auch eine Art Rachejustiz am kleinen Bürger exekutiert wird“, hält Fiegl fest.
Wie das Verfahren ausgeht, wird sich am 12. Juni entscheiden. An diesem Tag ist der Prozess am Landesgericht Innsbruck anberaumt. Für Fiegl steht fest, dass er den Wahrheitsbeweis antreten will, weshalb es zulässig sei, die mangelnde Abgrenzung Straches vom rechten gesellschaftlichen Rand zu kritisieren. „Letztlich geht es um die Freiheit der Meinungsäußerung und Kunst. Es wurden keine Unwahrheiten verbreitet, sondern zulässige Kritik geübt“, ist zumindest Fiegl der Meinung. (CK)