Betriebsschließung

Versichert – nur nicht gegen Corona?

BGH
Der BGH befasst sich an diesem Mittwoch zum ersten Mal mit der Thematik. (Foto: © nmann77/stock.adobe.com)
Zehntausende Betriebe haben sich für den Fall von behördlich angeordneten Schließungen versichert, doch kassierten in den Corona-Lockdowns eine Absage. Mancher Streit darüber landet vor Gericht – nun auch vor dem BGH.
Mittwoch, 26.01.2022, 09:00 Uhr, Autor: Martina Kalus

Im März 2020 war die Pandemie so richtig da und Marco Ceccaroli musste sein Restaurant „Bellavista“ im Ostsee-Ferienort Travemünde zwei Monate schließen. „Da war erstmal Panik. Und die Angst, in die Insolvenz zu rutschen“, sagt der 53-Jährige. „Staatliche Hilfen gab es damals ja noch nicht.“ Im November 2020 folgte ein zweiter Lockdown, diesmal fünf Monate.

Doch Ceccaroli fühlte sich abgesichert, hatte er doch extra eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen gehabt. Die ist zum Beispiel für einen Ausgleich bei entgangenen Einnahmen und fortlaufenden Betriebskosten wie Miete oder Lohnzahlungen für Mitarbeiter gedacht. Rund 40.000 Euro wollte Ceccaroli von der Versicherung, bei der er von Anfang an sei. „Ich als Laie verstehe
das so, dass ich im Fall der Fälle abgesichert bin.“

Doch die Gerichte sahen das anders: Weil die Corona-Pandemie nicht explizit im Vertrag genannt ist, brauchte die Versicherung nichts zahlen. Ein Angebot von etwa 7.000 Euro habe er abgelehnt, sagt der Gastronom. Er zieht nun vor den Bundesgerichtshof (BGH). Nach zwei Niederlagen schätzt er die Chancen als „nicht so gut“ ein.

Der Wortlaut ist bedeutend

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ging von rund 73.000 Betriebsschließungsverträgen zu Beginn der Pandemie aus – bei rund 3,5 Millionen Betrieben über alle Wirtschaftszweige in Deutschland. Die Betriebsschließungsversicherungen seien dabei nicht für eine Betriebsunterbrechung etwa nach einem Feuer gedacht, sondern speziell zum Beispiel für Gastronomiebetriebe, Großküchen oder für Unternehmen, die Lebensmittel herstellen. Sollte in einem Hotel das Norovirus ausbrechen oder eine Eisdiele vorübergehend wegen Salmonellen dichtmachen müssen, greifen die Versicherungen.

Weil in Ceccarolis – vor der Pandemie abgeschlossenen – Police weder Covid-19 noch Sars-CoV-2 namentlich standen, scheiterte er vor den Gerichten. Was versichert ist, hängt also sehr vom genauen Wortlaut ab: Gilt die Versicherung zum Beispiel pauschal oder nur, wenn ein Gesundheitsamt einen konkreten Betrieb schließt? Wird allgemein auf das Infektionsschutzgesetz des Bundes verwiesen oder auf eine Fassung zu einem bestimmten Zeitpunkt?

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