Lebensmittelbehörden

Weimar verbietet „Döner“

Ein Dönerspieß
Der Döner darf in Weimar nicht mehr „Döner“ heißen, sondern muss sich aus lebensmittelrechtlichen Gründen in „Drehspieß“ umbenennen. (© Kzenon / fotolia)
In der Stadt Weimar wird es zukünftig keine „Döner“-Buden mehr geben. Denn der beliebte türkische Street-Food-Snack muss der Lebensmittelbehörde zufolge in „Drehspieß im Fladenbrot“ umbenannt werden. 
Donnerstag, 31.10.2019, 12:45 Uhr, Autor: Thomas Hack

Wie der „Stern“ in seiner Online-Ausgabe berichtet, werden Weimarer Nachtschwärmer zukünftig keine „Döner“-Buden mehr in der Stadt aufsuchen können. Zwar wird es die beliebten türkischen Drehspieße auch weiterhin geben, doch dürfen diese nicht mehr als „Döner“ bezeichnet werden, sondern müssen in „Drehspieße im Fladenbrot“ umbenannt werden. Beschlossen hat diese Aktion dem Bericht zufolge das Thüringer Lebensmittelüberwachungsamt, als einem findigen Beamten aufgefallen war, dass sich ein Döner nicht exakt aus denjenigen Zutaten zusammensetzt, die das Lebensmittelbuch dafür vorschreibt. Würden diese tatsächlich verwendet werden, würde ein Döner ausschließlich aus Schaf- oder Rindfleisch sowie aus Hackfleisch bestehen, welches unter anderem mit Eiern vermengt ist. Als „Drehspieß“ darf der „Döner“ schließlich bleiben, was er ist – ein „Döner“. (stern.de/TH)

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