Corona-Lockerungen

Welche Regeln jetzt in welchen Bundesländern gelten

Ein Gast mit Mundschutz in einem Lokal
Die Bundesländer öffnen sich immer mehr. Doch was ist nun eigentlich wo genau erlaubt? (© yurolaitsalbert/stock.adobe.com)
Nach der Coronakrise bekommen auch die Gastgeber immer mehr Perspektiven. Doch in welchem Bundesland gelten nun eigentlich welche Regeln? Hier ein Überblick.
Montag, 01.06.2020, 08:30 Uhr, Autor: Thomas Hack

Die Bundesländer können im Kampf gegen die Corona-Pandemie über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens
weitgehend in eigener Verantwortung entscheiden.Und auch nach den Feiertagen geht es mit vielen Neuerungen weiter. Hier der aktuelle Stand der Lockerungen in den Ländern bei ausgewählten Lebensbereichen. Die Lockerungen erfolgen in aller Regel unter Auflagen wie Abstands- und Hygienebestimmungen.

Restaurants und Bars

  • BADEN-WÜRTTEMBERG: Speiselokale dürfen wieder Gäste bewirten. Kneipen und Bars dürfen nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs bereits seit Samstag Gäste im Freien bewirten. Die Öffnung der Innenbereiche in Kneipen und Bars folgt dann vom 2. Juni an.
  • BAYERN: Restaurants dürfen sowohl die Außenbereiche als auch die Innenräume öffnen. Für auf den Getränkeausschank ausgerichtete Lokale wie Bars gibt es noch keine Perspektive.
  • BERLIN: Kneipen und Bars können ab 2. Juni wieder öffnen, Gäste müssen aber an Tischen Platz nehmen. Restaurants und Gaststätten sind bereits seit dem 15. Mai wieder geöffnet.
  • BRANDENBURG: Restaurants können öffnen, Bars bleiben geschlossen.
  • BREMEN: Restaurant- und Kneipenbesuche sind möglich. Es gelten ein Thekenverbot, Sitzplatz- und Bedienpflicht. Bars bleiben weiterhin geschlossen.
  • HAMBURG: Restaurants sind offen, eine Öffnung von Bars wird geprüft.
  • HESSEN: Gaststätten und Bars sind geöffnet, vorgeschrieben ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Gästen.
  • MECKLENBURG-VORPOMMERN: Restaurants sind geöffnet. Bars müssen noch geschlossen bleiben.
  • NIEDERSACHSEN: Restaurants sind geöffnet, Bars noch zu.
  • NORDRHEIN-WESTFALEN: Restaurants sind geöffnet. Bars müssen meist geschlossen bleiben, entschieden wird im Einzelfall vor Ort.
  • RHEINLAND-PFALZ: Gaststätten und Bars dürfen öffnen. Essen und Trinken darf wieder an der Theke abgeholt werden.
  • SAARLAND: Restaurants und andere Gaststätten dürfen wieder öffnen. Unter anderem muss das Personal Mundschutz tragen, die Gaststätten müssen um 23.00 Uhr schließen.
  • SACHSEN: Restaurants und Bars dürfen öffnen.
  • SACHSEN-ANHALT: Alle Restaurants und Bars dürfen wieder öffnen.
  • SCHLESWIG-HOLSTEIN: Restaurants und Bars können öffnen.
  • THÜRINGEN: Restaurants und Bars können öffnen.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze

  • BADEN-WÜRTTEMBERG: Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder öffnen, genauso wie Hotels – ausgenommen sind Wellnessbereiche.
  • BAYERN: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen seit Samstag wieder öffnen.
  • BERLIN: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können öffnen.
  • BRANDENBURG: Ferienwohnungen und Hotels dürfen Gäste aufnehmen. Auch Campingplätze sind geöffnet.
  • BREMEN: Hotels und Ferienwohnungen dürfen öffnen, Campingplätze ebenso.
  • HAMBURG: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen.
  • HESSEN: Hotels und Ferienwohnungen können aufsperren, Campingplätze ihre Tore öffnen.
  • MECKLENBURG-VORPOMMERN: Hotels und Ferienwohnungen sind geöffnet. Gleiches gilt für Campingplätze.
  • NIEDERSACHSEN: Ferienwohnungen und Campingplätze sind geöffnet. Hotels dürfen mit maximal 60 Prozent Auslastung betrieben werden.
  • NORDRHEIN-WESTFALEN: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können aufmachen.
  • RHEINLAND-PFALZ: Hotels dürfen wieder für Touristen öffnen, Ferienwohnungen wieder vermietet werden. Auch Campingplätze sind wieder offen.
  • SAARLAND: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder für den Tourismus öffnen.
  • SACHSEN: Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen können öffnen.
  • SACHSEN-ANHALT: Ferienwohnungen können öffnen, Hotels und Campingplätze ebenfalls.
  • SCHLESWIG-HOLSTEIN: Besuche sind möglich – in Ferienwohnungen, Hotels und auf dem Campingplatz.
  • THÜRINGEN: Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen aufmachen.

Freibäder und Freizeitparks

  • BADEN-WÜRTTEMBERG: Freizeitparks dürfen öffnen, Freibäder unter Auflagen vom 6. Juni an.
  • BAYERN: Freizeitparks dürfen seit Samstag öffnen, Freibäder und Schwimmbadanlagen im Freien ab 8. Juni.
  • BERLIN: Freibäder können öffnen. Größere Freizeitparks gibt es nicht.
  • BRANDENBURG: Freizeitparks und Freibäder können wieder öffnen.
  • BREMEN: Die ersten Freibäder können ab 1. Juni öffnen, ab 15. Juni sollen Freibäder bei Vorlage eines Hygienekonzeptes generell geöffnet werden. Größere Freizeitparks gibt es nicht.
  • HAMBURG: Freibäder dürfen vom 2. Juni an unter Auflagen wieder öffnen. Hamburg hat keine größeren Freizeitparks.
  • HESSEN: Für Freibäder ist der Zeitpunkt für eine Wiedereröffnung noch unklar. Freizeitparks können wieder öffnen.
  • MECKLENBURG-VORPOMMERN: Freibäder dürfen wieder öffnen. Freizeitparks sind geschlossen.
  • NIEDERSACHSEN: Freibäder dürfen wieder öffnen, das gleiche gilt für Freizeitparks.
  • NORDRHEIN-WESTFALEN: Freibäder dürfen öffnen, der Mindestabstand gilt auch in den Schwimmbecken. Freizeitparks dürfen Besucher hereinlassen.
  • RHEINLAND-PFALZ: Freibäder dürfen wieder öffnen, Freizeitparks erst ab dem 10. Juni.
  • SAARLAND: Freibäder dürfen am 8. Juni wieder öffnen. Wann Freizeitparks wieder Besucher empfangen dürfen, ist noch unklar.
  • SACHSEN: Freibäder und Freizeitparks dürfen öffnen, sofern sie ein genehmigtes Hygienekonzept haben.
  • SACHSEN-ANHALT: Freibäder und Freizeitparks dürfen wieder öffnen.
  • SCHLESWIG-HOLSTEIN: Freibäder und Freizeitparks bleiben bis auf weiteres geschlossen.
  • THÜRINGEN: Freibäder können ab dem 1. Juni öffnen, über Freizeitparks entscheiden die Kreise in eigener Regie. (dpa/TH)
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