E-Commerce

Widerrufsbutton kommt: Neues Verbraucherschutzpaket beschlossen

Smartphone mit eingeblendeten Warnsymbolen und Einkaufswagen-Icon – Symbolbild für manipulative Designs und strengere Regeln beim Online-Vertragsabschluss.
Die Koalition will Verbraucher besser schützen: gegen Dark Patterns und mit einem verpflichtenden Widerrufsbutton im Netz. (Foto: © ParinPIX/stock.adobe.com)
Der Bundestag hat neue Regeln für Online-Verträge, Green Claims und manipulative Designs beschlossen. Auch das Gastgewerbe sollte Websites, Buchungsstrecken und Marketing prüfen.
Dienstag, 06.01.2026, 08:00 Uhr, Autor: Sarah Hoffmann

Der Deutsche Bundestag hat am 19. Dezember 2025 ein umfassendes Gesetzespaket zur Stärkung des Verbraucherschutzes beschlossen. Kernpunkte sind:

  • ein verpflichtender Widerrufsbutton für online geschlossene Verträge,
  • ein Verbot manipulativer Designs (Dark Patterns) im Online-Vertrieb von Finanzdienstleistungen sowie
  • strengere Regeln für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel.

Für Gastronomie und Hotellerie ist das primär relevant, weil viele Betriebe inzwischen über Websites und Buchungsstrecken Verträge digital anbahnen oder abschließen – von Zimmerbuchungen über Gutscheine bis zu Abo- und Membership-Modellen.

Carmen Wegge, rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin, betont dabei den Grundgedanken: „Verbraucher dürfen im Netz nicht länger ausgetrickst werden. Wer einen Vertrag online mit wenigen Klicks abschließen kann, muss ihn auch genauso einfach wieder widerrufen können. In der Praxis erleben viele Menschen bislang genau das Gegenteil: versteckte Kontaktmöglichkeiten, umständliche Verfahren und bewusst gesetzte Hürden. Damit machen wir jetzt Schluss. Der verpflichtende Widerrufsbutton sorgt für klare, faire und transparente Vertragsbedingungen und ist ein echter Fortschritt für den Verbraucherschutz im digitalen Raum.“

Widerruf per Klick: Neue Pflichten für Online-Anbieter

Mit dem neuen Gesetz soll der Widerruf digital einfacher werden: Unternehmen müssen künftig eine elektronische Widerrufsfunktion („Widerrufsbutton“) bereitstellen, damit Verbraucher Verträge online ebenso unkompliziert widerrufen können, wie sie diese abgeschlossen haben. Der Bundestag setzt damit EU-Vorgaben um; laut Bundestag ist der Widerrufsbutton der „Kern des Entwurfs“. 

Für viele Betriebe im Gastgewerbe stellt sich damit die praktische Frage, welche Angebote als „online geschlossene Fernabsatzverträge“ gelten – etwa beim Verkauf von Gutscheinen, Veranstaltungstickets, Abo-Modellen oder bei digital abgeschlossenen Zusatzleistungen. Wer hier Prozesse und Nutzerführung nicht rechtzeitig anpasst, riskiert nicht nur Ärger mit Kunden, sondern auch rechtliche Konsequenzen.

Dark Patterns: Manipulative Designs geraten stärker in den Fokus

Ein weiterer Baustein ist das konsequente Vorgehen gegen manipulative Designs auf Websites und in Apps („Dark Patterns“). Diese sollen im Bereich des Online-Vertriebs von Finanzdienstleistungen ausdrücklich untersagt werden.

Nadine Heselhaus, zuständige Berichterstatterin, erklärt: „Ein echter Fortschritt ist auch unser konsequentes Vorgehen gegen manipulative Designs auf Websites und in Apps, sogenannte Dark Patterns. Dabei haben wir im parlamentarischen Verfahren das Maximum herausgeholt, indem wir zusätzlich zu einem allgemeinen Verbot von Dark Patterns beim Online-Vertrieb von Finanzdienstleistungen auch alle drei in der EU-Verbraucherrechterichtlinie genannten konkreten Fallbeispiele ausdrücklich verbieten.“

Auch wenn die Regelung zunächst auf Finanzdienstleistungen beschränkt ist, ist das Thema für Hotellerie und Gastronomie mittelbar hochrelevant: Heselhaus verweist ausdrücklich darauf, dass Dark Patterns auch bei Hotelbuchungen und anderen Online-Käufen verbreitet seien und fordert ein branchenübergreifendes Verbot auf EU-Ebene. 

Für Betriebe bedeutet das: Wer Buchungsstrecken, Upselling-Optionen oder Checkout-Prozesse betreibt, sollte seine Nutzerführung bereits jetzt auf Transparenz prüfen – etwa bei voreingestellten Zusatzleistungen, irreführenden Farb- oder Button-Hervorhebungen oder künstlich erschwerten Abbruchmöglichkeiten.

Greenwashing und Siegel-Flut: Strengere Vorgaben für Umweltaussagen

Deutlich verschärft werden außerdem die Anforderungen an Umweltaussagen in der Werbung. Aussagen sollen künftig klar belegt werden müssen; zudem werden Aussagen zur „Klimaneutralität“ durch Kompensationsmaßnahmen eingeschränkt.

Auch die unübersichtliche Zahl an Nachhaltigkeitssiegeln soll reduziert werden: Siegel dürfen nur noch unter strengeren Bedingungen genutzt werden, um Verbraucher nicht in die Irre zu führen. 

Gerade für gastgewerbliche Betriebe, die zunehmend mit Nachhaltigkeit werben – etwa bei regionalen Produkten, CO₂-Kompensation, „grünen“ Zimmerkonzepten oder klimafreundlichen Events – steigt damit der Druck, Aussagen sauber zu dokumentieren und Marketing-Claims rechtssicher zu formulieren.

(Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz/Deutscher Bundestag/Presseportal/SPD/Welt/SAHO)

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