WLAN-Rechte von Gastronomen bestärkt
Für Gastronomen und Hoteliers war das bisher bestehende Telemediengesetz eine gewaltige Hürde, wenn es um die Bereitstellung von freiem WLAN in ihren Einrichtungen ging. Das Hauptproblem: Die Betreiber von derartigen Netzen wurden in Haftung genommen, wenn WLAN-Nutzer mit ihren Tätigkeiten Urheberrechte verletzten. Letztes Jahr wurde dieses Gesetz zugunsten des Gastgewerbes novelliert und diese Änderungen nun endgültig vom Bundesgerichtshof bestätigt.
Der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, erläuterte hierzu: „Die Verbreitung von freiem WLAN in Deutschland erhält weitere Rückendeckung: Mit seinem Urteil vom 26. Juli bestätigt der Bundesgerichtshof inhaltlich die Novelle des Telemediengesetzes aus dem letzten Jahr. Seitdem müssen Betreiber von WLAN-Netzen nicht mehr für Verletzungen des Urheberrechts haften, die Dritte in ihrem WLAN-Netz begehen. Der BGH bestätigt zudem, dass die damaligen Gesetzesänderungen mit dem Europarecht vereinbar sind. Gleichzeitig werden Rechteinhaber durch die aktuelle Gesetzeslage weiterhin angemessen geschützt. Denn bei Urheberrechtsverstößen können WLAN-Betreiber weiterhin gerichtlich zu Sperrmaßnahmen verpflichtet werden, z.B. durch voreingestelltes Sperren bestimmter Webseiten. Für diesen Ausgleich hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion immer stark gemacht.“
Der zuständige Berichterstatter Knoerig ergänzte: „Die gefürchteten Abmahnungen gehören damit endgültig der Vergangenheit an. Das ist insbesondere für kleine Cafés, Hotels oder den Einzelhandel eine gute Nachricht. Für sie gibt es nun keinen Grund mehr, auf WLAN-Angebote für ihre Kunden zu verzichten. Der BGH sendet damit ein weiteres positives Signal an unseren Mittelstand, einschließlich der gesamten Tourismusbranche.“ (ots/TH)