Schadensfälle

Zahlt die Versicherung, wenn in der Gastro „Land unter“ ist?

Mann unter Regenschirm auf Sofa in überfluteter Wohnung
Wer als Gastronom oder Hotelier im Falle eines Wasserrohrbruchs oder ähnlichen Katastrophen von der Versicherung schnelle Hilfe bekommen will, der sollte seine Ansprüche mithilfe eines Anwalts geltend machen. (© lassedesignen / fotolia)
Erleiden Hoteliers oder Gastronomen einen größeren Schaden, kann schnell die Existenz des Betriebs auf dem Spiel stehen. Deshalb kommt es auf die richtige Versicherung an – und die professionelle Schadensabwicklung.
Montag, 27.03.2017, 11:00 Uhr, Autor: Felix Lauther

Wie schnell kann das passieren: Eine Unachtsamkeit des Reinigungspersonals sorgt über den Ruhetag für einen Wasserschaden; der Sturm verwüstet den neu gebauten Wellnessbereich; von der Küche, dem Kühl- und Lagerhaus bleiben nach einem plötzlichen Fettbrand nur Ruinen übrig.

Dann beginnen für den betroffenen gastgewerblichen Unternehmer harte Zeiten. Denn er muss sich nicht nur einen Überblick über den Schaden schaffen und den schnellen Wiederaufbau in die Wege leiten. Er muss auch für diese Dauer seinen Betrieb schließen – was macht der Gastronom ohne Küche und Speiseräume, das Hotel mit unter Wasser stehenden Zimmern und Seminarräumen oder die Wellnessanlage mit, nun ja, einer völlig verheerten Wellnessanlage? Kurz gesagt: nichts, Buchungen müssen storniert und kompensiert werden, und auf unbestimmte Zeit klebt das gefürchtete Schild „Bis auf Weiteres geschlossen“ an den Pforten.

Was passiert im Schadensfall?
Was heißt das konkret? Es stehen keine Einkünfte zur Verfügung, aber alle Kosten laufen trotzdem weiter. Selbst wenn die Mitarbeiter zu Zugeständnissen bereit sind, können sie nicht völlig ohne Einkommen zu Hause bleiben, auch temporäre Kündigungen sind juristisch und finanziell nicht ganz leicht abzubilden; von den Lohnnebenkosten einmal ganz abgesehen. Auch finanzierende Banken, Finanzbehörden und Lieferanten werden kaum auf unbestimmte Zeit auf ausstehende Zahlungen verzichten und warten wollen. Und nicht zu vergessen die Gäste, deren bereits ihre Anzahlungen für kommenden Hotelaufenthalte geleistet haben und die jetzt rückabgewickelt werden müssen. Dazu kommen noch mögliche Entschädigungen für ausfallende Events und, und, und.

Was ist eine Betriebsunterbrechungasversicherung?
Bleibt zu hoffen, dass der Gastronom oder Hotelier dann nicht an der falschen Stelle gespart und nur eine unzureichende oder sogar überhaupt keine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen hat. Wenn das der Fall ist, ist nur noch sehr selten etwas zu retten: Kaum ein Hotelier oder Gastronom kann die wirtschaftlichen Folgen einer Betriebsschließung aufgrund eines Großschadens selbst stemmen. Zusätzlich zu den ganzen anderen auflaufenden Kosten bedeutet ein Monat Betriebsschließung einen ganzen Monat Umsatzverlust zuzüglich möglichen Einbußen in der Zukunft, weil die Weiterführung dann erst einmal wieder vermarktet werden muss. Das kann den Jahresumsatz schnell um 15, 20 oder mehr Prozent reduzieren.

Eine umfangreiche Betriebsunterbrechungsversicherung springt in solchen Fällen ein und kommt (zumindest theoretisch) für den Ausfall bei den Einkünften auf. Doch wie viel wird die Versicherung wirklich zahlen? Erkennt die Gesellschaft alle Berechnungen an und wird sie – beispielsweise bei einem Sachschaden von 500.000 Euro nach dem Sturm im Wellnessbereich – tatsächlich das Inventar in gleicher Höhe ersetzen und auch den angenommenen Ertragsausfall eines Monats komplett ausgleichen?

Hotelier sollte nicht selbst bei der Versicherung anrufen
Die Erfahrung zeigt, dass anwaltliche Beratung helfen kann, alle Ansprüche durchzusetzen, um trotz Versicherung nicht auf hohen Kosten sitzen zu bleiben. Schon die Kommunikation mit einer Gesellschaft über den Anwalt kann dafür sorgen, dass von Beginn an über ganz andere Summen gesprochen, als wenn der Hotelier selbst zum Hörer greift. Die Quoten liegen in der Regel ganz erheblich über dem, dass die Versicherung im Normalfall gezählt hätte. Und das ist das Anwaltshonorar nur ein unbedeutender Nebenaspekt. (Tim Banerjee, Rechtsanwalt u. a. für Haftungsrecht / FL)

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