Kontrollen des Zolls

Zehn Prozent der Gastro-Betriebe bei Mindestlohn-Schummelei erwischt

Faust mit Gabel in der Hand
In Mecklenburg-Vorpommern wurden Zehn Prozent der Gastronomiebetriebe bei Mindestlohn-Schummeleien erwischt. (Foto: © Christos Georghiou/fotolia)
Bei Mindestlohn-Kontrollen des Zolls im Gastgewerbe sind im vergangenen Jahr in Mecklenburg-Vorpommern in zehn Prozent der überprüften Unternehmen Verstöße festgestellt worden. 
Montag, 29.05.2017, 11:44 Uhr, Autor: Markus Jergler

Nach Angaben der Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) wurden insgesamt 206 Gastronomie-Betriebe überprüft. Wie die Gewerkschaft am Montag in Neubrandenburg unter Berufung auf die Angaben des Bundesfinanzministeriums mitteilte, wurden für 21 Betriebe Ermittlungsverfahren eingeleitet. NGG-Geschäftsführer Jörg Dahms nannte die Zahlen alarmierend.

„Von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Anfang 2015 sollten die Beschäftigten im Gastgewerbe besonders profitieren“, sagte er. Viele Kellner und Köche gingen aber offenbar leer aus. „21 eingeleitete Ermittlungsverfahren bei nur 206 geprüften Betrieben zeigen, dass die Zahl der Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten den Mindestlohn vorenthalten, noch immer viel zu hoch ist.“Dahms forderte mehr Kontrollen. Im Nordosten seien im vergangenen Jahr lediglich 4,4 Prozent der Gastronomie-Betriebe überprüft worden.

Zudem kritisierte Dahms die Diskussion um eine Lockerung des Arbeitszeitgesetzes. Die Kontrollen zur Einhaltung der Arbeitszeit und damit auch des Mindestlohnes würden dann noch schwieriger als bisher schon, warnte er. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Dehoga fordert, die bisher gültige Maximal-Arbeitszeit von 10 Stunden pro Tag zu kippen und stattdessen auf eine wöchentliche Maximalzeit von 48 Stunden zu setzen. Dadurch könnte das Personal flexibler und vor allem dann eingesetzt werden, wenn das Gästeaufkommen es erfordere, argumentiert der Dehoga. Auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) stellte sich hinter diese Forderung. (lmv/MJ)

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