Dehoga

Aushilfen aus dem Ausland auch für das Gastgewerbe

Angela Inselkammer
Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes, fordert, dass die selben Regeln hinsichtlich der angekündigten Erleichterungen des Einsatzes ausländischer Aushilfen auf deutschen Flughäfen auch für das Gastgewerbe gelten. (Foto: © picture alliance/dpa | Nicolas Armer)
Gleiches Recht für alle – das fordert der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband jetzt von der Bundesregierung: Die angekündigten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse für Personal aus dem Ausland für Flughäfen sollen auch für Gastbetriebe gelten.
Donnerstag, 30.06.2022, 11:44 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband fordert von der Bundesregierung sofortige Erleichterungen für die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte. „Hinsichtlich der angekündigten Erleichterungen des Einsatzes ausländischer Aushilfen auf deutschen Flughäfen gehen wir fest davon aus, dass die selben Regeln auch für andere Branchen wie das Gastgewerbe gelten“, sagt Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes.

„Gleiches Recht für alle“

Nach teils chaotischen Abläufen auf einigen deutschen Flughäfen will die Ampelkoalition schnell Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse für Personal vor allem aus der Türkei erteilen. Angela Inselkammer fordert daher „gleiches Recht für alle“: Die Zuwanderung von Arbeitskräften aus dem Ausland müsse auch für Gastbetriebe eins zu eins vereinfacht werden.

„Denn es kann ja nicht sein, dass wir mit Hilfe von Sonderregelungen deutsche Urlauber ins Ausland bringen, während heimische Tourismusbetriebe Gäste ablehnen müssen, da ihnen Arbeitskräfte fehlen“, sagt Angela Inselkammer. Dabei seien es diese Unternehmen, die überall im Land Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen und hier ihre Steuern zahlen würden.

(dpa/Dehoga/SAKL)

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