Branchenverbände warnen vor Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf Außer-Haus-Verpflegung
Ein Bündnis führender Verbände aus Industrie, Handwerk, Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung hat sich in einem gemeinsamen Schreiben an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) gewandt und eindringlich vor den Folgen einer geplanten Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung gewarnt. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Der Bundesverband der Systemgastronomie e. V. (BdS) sieht in dem vorliegenden Referentenentwurf zur Änderung des TierHaltKennzG eine erhebliche zusätzliche Belastung für die Branche und einen klaren Widerspruch zu den angekündigten Zielen der Bundesregierung, Bürokratie abzubauen und die Wirtschaft zu entlasten.
„Die geplante Ausweitung würde enorme Kosten und einen massiven organisatorischen Aufwand entlang der gesamten Wertschöpfungskette verursachen – von Herstellern über Großhandel bis hin zu allen gastronomischen Betrieben“, erklärt BdS-Hauptgeschäftsführer Markus Suchert. „Gerade unsere überwiegend mittelständisch geprägte Branche steht bereits heute unter erheblichem wirtschaftlichem Druck.“
Hoher Aufwand, geringer Nutzen
Nach Einschätzung des Bündnisses würde die Umsetzung der Tierhaltungskennzeichnung in der Außer-Haus-Verpflegung tiefgreifende Eingriffe in bestehende Prozesse erfordern. Notwendig wären unter anderem neue IT-Systeme, eine umfassende Anpassung von Warenströmen sowie zusätzliche Dokumentationspflichten.
Demgegenüber steht aus Sicht der Verbände kein erkennbarer Mehrwert: „Es gibt keine belastbaren Hinweise darauf, dass eine solche Kennzeichnung im Außer-Haus-Markt von Gästen nachgefragt wird oder eine Lenkungswirkung entfaltet“, sagt Suchert. „Belastung und Nutzen stehen hier in keinem angemessenen Verhältnis.“
Gefahr für Wettbewerbsfähigkeit
Zudem sehen die Verbände erhebliche rechtliche Risiken. Es bestehen Zweifel, ob die in dem Referentenentwurf geplante Einstufung von Fleischprodukten aus anderen europäischen Ländern das EU-Notifizierungsverfahren bestehen würde. In diesem Verfahren prüft die EU, ob nationale Regelungen mit dem EU-Recht vereinbar sind und den Wettbewerb im Binnenmarkt nicht verzerren. Im schlimmsten Fall drohe eine einseitige Belastung deutscher Unternehmen im europäischen Wettbewerb.
Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen und geopolitischen Lage, die von steigenden Kosten und zusätzlichem Druck etwa durch Energiepreisentwicklungen aufgrund des Iran-Kriegs geprägt ist, sei ein weiteres Bürokratievorhaben das falsche Signal.
Appell an die Bundesregierung
Der BdS und seine Partner appellieren daher eindringlich an den Bundesminister und die gesamte Bundesregierung, den Gesetzentwurf nicht weiterzuverfolgen: „Wenn Bürokratieabbau ernst gemeint ist, darf neue Bürokratie gar nicht erst entstehen. Die Unternehmen brauchen jetzt Entlastung und keine zusätzlichen Hürden“, betont Markus Suchert.
Verfasst wurde das gemeinsame Schreiben neben dem Bundesverbands der Systemgastronomie (BdS) vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), vom Deutschen Institut für Gemeinschaftsgastronomie (DIG), vom Deutschen Fleischer-Verband (DFV), vom Deutschen Tiefkühlinstitut (dti), vom Großhandelsverband Foodservice (GVF), vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks sowie vom Caterer im Dehoga.
(BdS/SAKL)