Corona-Pandemie

Dehoga Bayern: Forderungen an die Ministerpräsidentenkonferenz

Gastronom putzt Tisch
Das Gastgewerbe soll in seiner Vielfalt erhalten bleiben. (Foto: © Drazen/stock.adobe.com)
Im Vorfeld der morgigen Ministerpräsidentenkonferenz stellt der Dehoga Bayern sieben Forderungen auf, um das Gastgewerbe in seiner Vielfalt zu erhalten.
Mittwoch, 01.12.2021, 15:31 Uhr, Autor: Martina Kalus

Der Dehoga Bayern stellt sieben Forderungen an die Ministerpräsidentenkonferenz:

  • Wir fordern keine weiteren Verschärfungen im Gastgewerbe. Betriebsschließungen sowie flächendeckende 2G plus-Auflagen sind unverhältnismäßig und würden das Infektionsgeschehen durch Verlagerungen in den privaten Bereich letztlich sogar erhöhen.
  • Aufgrund der bereits massiven Umsatzeinbrüche und Stornierungen bzw. unverschuldeten Schließungen des Gastgewerbes erwarten wir für dieses erneute Sonderopfer einen umfassenden Schadensausgleich.
  • Unternehmen dürfen nicht gezwungen werden zu öffnen, wenn der Schaden in Form von Verlusten größer wäre, als bei einer Schließung. Wir fordern eine vernünftige Formel, an der die Schwelle hin zur Unwirtschaftlichkeit festgemacht wird. Bei einigen Betrieben ist dies bereits ab 2G der Fall.
  • Um Liquidität zu erhalten, muss die Möglichkeit weiterer Steuerstundungen geschaffen werden.
  • Als hauptbetroffene Branche leiden Beschäftigte im Gastgewerbe mit am stärksten unter der Pandemie. Hier wäre es angemessen Unternehmen erneut die Möglichkeit eines steuerfreien Bonus in Höhe von 1.500 Euro für Beschäftigte zu geben.
  • Beim Kurzarbeitergeld müssen die Sozialversicherungsbeiträge auch weiterhin zu 100 Prozent übernommen und erhöhte Leistungssätze zwingend beibehalten werden sowie Nebentätigkeiten anrechnungsfrei bleiben. Denn wie sonst sollen die Unternehmen diese Forderungen bedienen können, um die Mitarbeiter halten und motivieren zu können, wenn der operative Betrieb nahezu unmöglich ist?
  • Wir fordern die vorzeitige Entfristung der Umsatzsteuersenkung auf Speisen in der Gastronomie und den Einschluss von Getränken, um gerade der besonders betroffenen getränkegeprägten Gastronomie eine notwendige Perspektive zu bieten.

(Dehoga Bayern/MK)

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