Schweiz

„Es braucht eine praxistaugliche Lösung“

Gastronom schaut gedankenverloren aus dem Fenster
Weniger Gäste und deutliche Umsatzeinbußen sorgen dafür, dass sich die Lage der Schweizer Gastronomen immer weiter zuspitzt. (Foto: © Halfpoint – stock.adobe.com)
Die Schweiz fährt das Härtefallprogramm wieder hoch. GastroSuisse begrüßt den Schritt, fordert jedoch mit Blick auf die aktuelle Lage des Gastgewerbes, auch Einbußen aus dem vergangenen Jahr zu entschädigen.
Dienstag, 11.01.2022, 09:10 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

„Die wirtschaftliche Lage im Gastgewerbe ist weiterhin ernst“, sagt Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse. Wegen den anhaltenden Corona-Maßnahmen arbeiten inzwischen fast 70 Prozent der gastgewerblichen Betriebe defizitär. Auch den Mitarbeitenden macht die Situation zu schaffen. Dies ergab eine Befragung bei knapp 1900 Mitgliedern des Branchenverbandes. Stark zugespitzt hat sich die Lage, nachdem im September 2021 die Zertifikatspflicht eingeführt wurde. Und seit der 2G-Regelung, die im Dezember verordnet wurde, haben vier von fünf Betriebe deutlich weniger Gäste. „Bei vielen Mitgliedern ist der Umsatz denn auch deutlich zurückgegangen“, so Platzer. Besonders das Feiertagsgeschäft ging den Bach hinunter. Die gastgewerblichen Betriebe machten nur 53 Prozent Umsatz gegenüber einem üblichen Geschäftsjahr.

Gesamthaft liegen die Umsätze im 2021 rund 40 Prozent tiefer als in den Jahren vor der Pandemie. Entschädigungen waren nicht für die Umsatzverluste ab dem dritten Quartal 2021 vorgesehen. Nicht verwunderlich also, dass gut die Hälfte der Betriebe die Entschädigungen bis Juni 2021 ausreichend fand, aber ab Juli 2021 fast 80 Prozent angeben, ungenügend entschädigt worden zu sein.

Erneut finanzielle Hilfen für die Branche

GastroSuisse begrüßt daher, dass das Härtefallprogramm wieder hochgefahren werden soll und der Bund jetzt versucht, die betroffenen Branchen möglichst rasch und national einheitlich zu entschädigen. Wichtig ist aber, dass die ungedeckten Kosten nicht nur in diesem Jahr, sondern auch rückwirkend bis zum September 2021 entschädigt werden. Entscheidend wird auch die Umsetzung sein. „Es braucht eine praxistaugliche Lösung“, sagt Platzer.

Der Branchenverband hofft zudem, dass der Bundesrat keine weiteren Verschärfungen beschließt. „Ein Lockdown in unserer Branche würde daher gar keine Wirkung erzielen“, so Platzer.

(GastroSuisse/NZ)

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