Neuer Verein für Veranstaltungswirtschaft
Die deutsche Vereinslandschaft ist um den Verein „Initiative der Veranstaltungswirtschaft“ reicher. Die bundesweite Interessensvertretung wurde nun angesichts der Corona-bedingt großen wirtschaftlichen Herausforderungen für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft gegründet. Bereits im vergangenen Jahr seien zahlreiche Initiativen ins Leben gerufen worden, heißt es von Verbandsseite, um für Betroffene eine Vertretung gegenüber Politik, Regierungen und Verbänden aufbauen zu können.
Mit der Gründung des Vereins „Initiative der Veranstaltungswirtschaft“ wolle man „diese Bemühungen nachhaltig bündeln und dem gemeinsamen Engagement eine juristische Grundlage geben“, lautet das Vereinsziel. Der Verein ist ein Zusammenschluss der „Initiative der Veranstaltungswirtschaft Nordwest“ (bereits seit Anfang März 2020 aktiv) und der „Initiative für die Veranstaltungswirtschaft Rheinland-Pfalz“ (seit Anfang November 2020 aktiv). Beide sind bereits seit Längerem über ihre Fachgruppen aktiv, nehmen Stellung zu Entwürfen der Wirtschaftshilfen, erarbeiten Konzepte zur Öffnungsthematik und organisieren Demonstrationen. Diese Arbeit wird nun auf Vereinsbasis als „Initiative der Veranstaltungswirtschaft e.V.“ nahtlos fortgesetzt. Beide Initiativen sind zudem die Träger der Initiative #AlarmstufeRot auf Landesebene.
Corona hat mehrere Brachen-Probleme offengelegt
Die Covid19-Pandemie habe aber nicht nur eine wirtschaftliche Krise verursacht, teilte der neugegründete Verband mit, sondern der Veranstaltungswirtschaft auch mehrere Problemfelder aufgezeigt.
- Eine hohe Heterogenität. Kaum eine andere Branche habe so verschiedene Tätigkeitsfelder, in der dazu noch so viele Akteure verschiedener Rechtsformen tätig sind.
- Der Branche fehle eine Gesamt-Interessenvertretung, die unvoreingenommen und unabhängig von Einzelinteressen für die gesamte Veranstaltungswirtschaft in ihrer enormen Vielfalt eintritt.
- Es zeige sich, dass für Selbständige in der Veranstaltungswirtschaft keine angemessenen sozialen Sicherungssysteme existieren. Besonders Soloselbstständige seien durch den pandemiebedingten Stillstand unverhältnismäßig hart getroffen, die staatlichen Transferleistungen nach Sozialgesetzbuch II seien nicht für diese Situation konzipiert worden und reichten nicht zur Existenzsicherung aus.
Auch hier wolle man nun ansetzen und gemeinsam mit der Politik Lösungen finden.
Die Vereinssatzung sieht unter anderem vor, nur natürliche Personen als Mitglieder aufzunehmen. Vereine, Verbände und alle weiteren Institutionen sind eingeladen, gemeinsam auf Basis einer Austauschvereinbarung zielgerichtet zusammenarbeiten.
(Initiative der Veranstaltungswirtschaft/KP)