Tierhaltungskennzeichnung: Widerstand aus Gastronomie und Foodservice
„Wir befürworten grundsätzlich mehr Transparenz im Sinne des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes – insbesondere dort, wo ein klarer Bedarf besteht und eine Kennzeichnung sinnvoll ist“, heißt es in dem Positionspapier. „Für den Außer-Haus-Markt trifft dies jedoch überwiegend nicht zu. Wir lehnen daher die geplante Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf diesen Bereich ab.“
Der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS), der Dehoga Bundesverband, das Deutsche Tiefkühlinstitut (dti) sowie der Grosshandelsverband Foodservice (GVF) haben sich zusammengeschlossen, um sich in einem gemeinsamen Positionspapier entschieden gegen die Pläne einer Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG) auf Gastronomie, Außer-Haus-Verpflegung sowie auf verarbeitete Produkte auszusprechen. Die Verbände sehen darin vor allem eine neue, unnötige Bürokratiebelastung, Wettbewerbsnachteile für kleine und mittelständische Betriebe sowie die Gefahr, dass deutsche Schweinefleischproduzenten durch verstärkte Nutzung von Importware geschwächt werden.
Gründe für die Ablehnung der Kennzeichnungspflicht in der Außer-Haus-Verpflegung
Ab 1. März 2026 gilt für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus deutscher Mast eine verpflichtende Haltungskennzeichnung im Lebensmitteleinzelhandel, Online-Handel oder in Metzgereien. Die Politik prüft derzeit, die Kennzeichnungspflicht auch auf die Gastronomie bzw. Außer-Haus-Verpflegung auszuweiten.
Die Verbände warnen vor massiven Folgen für die Branche, sollte diese Ausweitung kommen. Sie führen vier zentrale Kritikpunkte der Branche an:
- Bürokratische Überforderung: Restaurants und Imbisse müssten jede Veränderung in der Lieferkette dokumentieren und Speisekarten ständig anpassen – etwa, wenn Fleisch aus verschiedenen Herkunftsländern oder Haltungsformen verwendet wird. Fehlerhafte Angaben könnten rechtliche Folgen haben.
- Wettbewerbsnachteil für regionale Erzeuger: Importware aus anderen EU-Staaten wäre von der Kennzeichnungspflicht nicht betroffen. Gastronomen könnten deshalb gezwungen sein, auf günstigeres Fleisch ohne Kennzeichnung auszuweichen – zulasten heimischer Produzenten.
- Gefahr für kleine und mittelständische Betriebe: Viele kleine und mittelständische Unternehmen würden weder über Personal noch Ressourcen verfügen, um zusätzliche Dokumentationspflichten umzusetzen. Die Folge: Angebotskürzungen oder Geschäftsaufgaben.
- Geringes Verbraucherinteresse: Die Erfahrungswerte der Gastronomiebranche würden zeigen, dass die Tierhaltungskennzeichnung beim Restaurantbesuch für die meisten Gäste keine große Rolle spielt. Die meisten Betriebe seien in Brancheninitiativen für Tierwohl engagiert und würden zudem freiwillig über Herkunft und Haltung informieren – ganz ohne gesetzliche Vorgabe.
Appell an die Politik
Die Gastronomie, der Lebensmittelgroßhandel und die Lieferanten der Tiefkühlwirtschaft fordern die Bundesregierung auf, von einer Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf die Gastronomie, Außer-Haus-Verpflegung und auf verarbeitete Produkte abzusehen.
„Die Maßnahme würde enorme Bürokratie schaffen, ohne einen spürbaren Mehrwert für Gäste oder Tierwohl zu liefern“, heißt es im Positionspapier.
Über die Verbändeallianz
Die gemeinsame Position vertreten der Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS), der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. (Dehoga Bundesverband), das Deutsche Tiefkühlinstitut e.V. (dti) und der Grosshandelsverband Foodservice e.V. (GVF). Zusammen repräsentieren sie Zehntausende gastronomische Betriebe und Zulieferer in Deutschland.
Das gemeinsame Positionspapier findet man online zum Download.
(BdS/SAKL)