Appell

BdS: „Erfreuliches Zwischenergebnis der Koalitionsverhandlungen: Jetzt gilt es!“

Markus Suchert
BdS-Hauptgeschäftsführer Markus Suchert (Foto: © BdS)
Die Arbeitsgruppen der potenziellen Koalitionäre aus CDU, CSU und SPD haben wichtige Weichen für eine zukunftsfähige Systemgastronomie gestellt. Diese positiven Zwischenergebnisse gilt es, nun im Koalitionsvertrag zu verankern, appelliert der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) an die Chefverhandler.
Montag, 31.03.2025, 09:45 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

„Die Branche steht vor enormen Herausforderungen – die Politik muss ihre Versprechen halten“, appelliert der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) an die Chefverhandler der Koalitionsverhandlungen. Der BdS fordert daher, die positiven Zwischenergebnisse der Verhandlungen im Koalitionsvertrag festzuhalten.

Dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf 7 Prozent

Die Arbeitsgruppen haben sich klar positioniert: Die reduzierte Umsatzsteuer von 7 Prozent auf Speisen soll dauerhaft bestehen bleiben. Angesichts steigender Kosten für Lebensmittel, Energie und Personal sowie kontinuierlich sinkender Gästezahlen ist dies laut dem BdS eine überfällige Entlastung für die vorwiegend mittelständisch geprägte Branche. Die Unternehmen bräuchten jetzt Planungssicherheit.

Bürokratieabbau: Weniger Hürden für mehr Wachstum

Die Entlastung von bürokratischen Auflagen ist essenziell für die Wettbewerbsfähigkeit der Systemgastronomie. Die angestrebte Reduzierung der Bürokratiekosten um 25 Prozent muss konsequent umgesetzt werden, betont der BdS.

Insbesondere der Abbau von Dokumentationspflichten für Gastronomie und Hotellerie und die deutliche Reduzierung gesetzlicher Betriebsbeauftragter würden eine dringend erforderliche Erleichterung für die Betriebe versprechen. In diesem Zusammenhang unterstützt der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) nachdrücklich die Notwendigkeit der im vorläufigen Ergebnispapier noch nicht geeinte Abschaffung der Bonpflicht. 

Festhalten an starker und unabhängiger Mindestlohnkommission

Der BdS begrüßt es, dass die möglichen künftigen Koalitionäre explizit betonen, die Mindestlohnkommission in ihrer Unabhängigkeit und Stärke zu bewahren. Zugleich ist es aus Sicht des BdS kritisch zu bewerten, dass im AG-Papier explizit das Ziel genannt ist, einen Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 zu erreichen und umzusetzen.

„Politische Eingriffe in die Tarifautonomie und die Festlegung konkreter Lohnhöhen im Koalitionsvertrag würden die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission untergraben und die hundertprozentige Tarifbindung der Branche gefährden“, warnt Markus Suchert, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Systemgastronomie.

Arbeitsmarkt: Flexibilität und Entlastung ermöglichen

Zu den positiven Zwischenergebnissen gehört auch die geplante wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit. Dies bietet Unternehmen und Beschäftigten mehr Flexibilität.

Gleichzeitig soll die Digitalisierung der Migrationsverwaltung weiter vorangetrieben werden, um dringend benötigte Arbeitskräfte schneller in Beschäftigung zu bringen. Beschleunigte Asylverfahren und ein optimierter Datenaustausch sind laut BdS entscheidend für die Zukunftsfähigkeit der Branche.

Keine Rückschritte – Zusagen umsetzen!

Die positiven Zwischenergebnisse der Verhandlungen zeigen, dass die Politik die kritische Lage der Systemgastronomie erkannt hat. Nun gilt es, diese Fortschritte nicht nur auf dem Papier festzuhalten, sondern auch im Koalitionsvertrag verbindlich zu verankern.

„Halten Sie Ihr Wort – für eine starke, zukunftsfähige Systemgastronomie!“, appelliert der BdS.

(BdS/SAKL)

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