Corona-Maßnahmen

Berliner Senat gewährt neue Soforthilfen

Geld und ein Taschenrechner
Der Berliner Senat greift den Gastronomen der Stadt mit neuen Soforthilfen unter die Arme. (©Alexander Limbach/stock.adobe.com)
Die Gastwirte in der deutschen Hauptstadt haben von nun an die Möglichkeit, bis zu 3.000 Euro staatliche Soforthilfe zu erhalten. Diese Finanzspritze ist als Zuschuss für die Mietkosten angedacht.
Donnerstag, 15.10.2020, 12:41 Uhr, Autor: Thomas Hack

Berliner Gastwirte, die aufgrund der nächtlichen Sperrstunde zur Eindämmung der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind, können bis zu 3.000 Euro staatliche Soforthilfe erhalten. Das Geld soll als Zuschuss für Mietkosten fließen, wie der Senat bei einer Schaltkonferenz dieser Tage beschloss. Zuvor hatte das Gremium die seit vergangenem Samstag geltende Sperrstunde von 23.00 bis 06.00 Uhr für Gastronomie und Handel vor dem Hintergrund stark steigender Corona-Infektionszahlen beschlossen. Behörden führen das Infektionsgeschehen nicht zuletzt auf private Feiern und illegale Partys im Freien mit viel Alkohol zurück.  Beschlüsse darüber hinaus fasste der Senat bei seiner jüngsten Sitzung nicht. Weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, über die auch beim Treffen der Länderchefs mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) beraten wurden, sollen bei der regulären Senatssitzung am kommenden Dienstag besprochen und gegebenenfalls beschlossen werden. (lbn/TH)

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