Bräustüberl führt Ausweispflicht für Gäste ein
Die bayerischen Gastwirte müssen die Kontaktdaten der Gäste in Listen erfassen. Doch was tun, wenn diese unter falschem Namen unterzeichnen? Wie der Merkur berichtet, hat das überregional bekannte Andechser Bräustüberl nun radikale Maßnamen gegen Falschangaben auf den Gästelisten in die Wege geleitet: Die Besucher des Kloster-Biergarten müssen sich zusätzlich auch mit gültigen Dokumenten ausweisen können! Bräustüberl-Sprecher Martin Glaab hätte dazu erläutert, „dies könne über jedwede Art Ausweis geschehen, sei es Personalausweis, Führerschein oder ähnliches.“
„Größtmöglichen Schutz bieten!“
Das Bräustüberl wolle mit dieser Maßnahme den Gästen und Servicekräften den größtmöglichen Schutz zuteil werden lassen, wie es dazu heißt. Die Besucher selbst würden sich äußerst kooperativ zeigen, teilte der Sprecher weiter mit. Auch dem Dehoga Bayern ist es ein Dorn im Auge, wenn Restaurantgäste falsche Angaben machen: Präsidentin Angela Inselkammer zufolge sei bei solchen Vergehen keine „Ernsthaftigkeit im Umgang mit dem Coronavirus gegeben“. (merkur.de/TH)