Coronakrise

Bundesländer schließen Gastronomien

gestapelte Stühle in einem leeren Restaurant
Ab diesem Wochenende stellen nahezu alle Bundesländer aufgrund des Coronavirus den Gastro-Betrieb ein. (Foto: ©Iryna/stock.adobe.com)
Angefangen mit Bayern ordnen nun immer mehr Bundesländer die landesweite Schließung der Gastro-Betriebe ab diesem Wochenende an.
Freitag, 20.03.2020, 15:25 Uhr, Autor: Kristina Presser

Bayern hat es vorgemacht – jetzt ziehen die anderen Bundesländer sukzessive nach: Überall werden in den kommenden Stunden und Tagen die Gastronomie-Betriebe nahezu vollständig heruntergefahren.

Bayern
Hier gilt ab Samstag, 21. März 2020, 0:00 Uhr eine 14-tägige Ausgangsbeschränkung. Das gab Ministerpräsident Markus Söder heute bekannt. Gastronomie sind für diesen Zeitraum ebenfalls vollständig geschlossen. Ausnahmen sind Take-away-Konzepte, Drive-Ins und Lieferservices.

Bremen
Ab Samstag untersagt Bremen wegen der Corona-Krise die Einnahme von Speisen in Gaststätten. Das kündigte Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) am Freitag bei einer Pressekonferenz in Bremen an. Dies bedeute nicht, dass die Betriebe schließen müssten. „Es gibt nur keine Möglichkeit mehr, in den Lokalen zu speisen.“ Bislang war dies noch bis 18.00 Uhr möglich. Die Restaurants könnten weiter Speisen verkaufen und ausgeben.

Niedersachsen
Ab Samstagabend haben zudem in Niedersachsen alle Restaurants und Cafés geschlossen, wie Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Freitag in Hannover angekündigt hat. Der Außer-Haus-Verkauf von Speisen soll allerdings weiter möglich bleiben.

Rheinland-Pfalz
Ein ähnliches Bild in der Rheinland-Pfalz: Die dortige Landesregierung verschärft die Einschränkungen für das öffentliche Leben. Sie ordnete am Freitag die Schließung von Gaststätten an und untersagte Versammlungen von mehr als fünf Menschen.

Sachsen
Ab Sonntag bleiben dort alle Gaststätten bis auf Personalkantinen geschlossen.

Hessen
Auch in Hessen gilt ab Samstagmittag (12.00 Uhr), dass alle gastronomischen Betriebe geschlossen werden. Mehr dazu hier.

Thüringen
Ab diesem Freitag sind auch in ganz Thüringen unter anderem Gaststätten geschlossen. Ein früherer Erlass, nach dem der Betrieb von Gaststätten noch erlaubt war, sofern diese 1,5 Meter Mindestabstand zwischen den Tischen wahren, wurde aufgehoben und durch die neuen Bestimmungen ersetzt. Ausgenommen vom Gaststättenverbot ist der Außerhaus-Verkauf.

Berlin
Ab Sonntag gelten in Berlin noch weitergehende Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie. Gaststätten dürfen keine Gäste mehr platzieren, sondern können Speisen und Getränke nur noch zum Mitnehmen oder Ausliefern anbieten. Noch härtere Schritte würden am Sonntag mit Bund und Ländern diskutiert und auch mit Brandenburg abgestimmt, erklärte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) am Samstagnachmittag.

Baden-Württemberg
Das Land hat das öffentliche Leben in Baden-Württemberg weiter eingeschränkt, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Seit 0 Uhr am Samstag gelten in Baden-Württemberg schärfere Verbote, unter anderem müssen Gaststätten und Restaurants von diesem Samstag an schließen, wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Freitag bekanntgegeben hatte. Essen zum
Mitnehmen sei aber weiter erlaubt. Verstöße können nach Angaben von Innenminister Thomas Strobl (CDU) mit Bußgeldern bis zu 25 000 Euro und auch mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden.

Mecklenburg-Vorpommern
Die Gaststätten in Mecklenburg-Vorpommern müssen wegen der Corona-Krise am Samstagabend (18.00 Uhr) bis auf Weiteres schließen. Damit unternimmt die Landesregierung einen weiteren
Schritt zur Reduzierung der sozialen Kontakte, um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verlangsamen. Den Gaststätten soll es nach Worten von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) aber erlaubt sein, Lieferdienste anzubieten.

Hamburg
Hamburg hat die Einschränkungen im öffentlichen Leben zur Eindämmung der Corona-Pandemie noch einmal verschärft. So werden nun alle Restaurants geschlossen, teilte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am Freitag nach einer Senatssitzung mit. Ausnahmen gälten nur für Lieferdienste. Auch dürfe Essen außer Haus verkauft werden.

Unabhängig von den jetzt eingeführten bundeslandweiten Schließungsrichtlinien, hatten in den vergangenen Tagen immer mehr Gastronomen in Deutschland bekanntgegeben, den Betrieb in ihren Restaurants vorerst einzustellen.
(dpa/lni/ lrs/KP)

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