Warnsignale früh erkennen

Gastro-Insolvenzen auf Rekordniveau: Frühzeitiges Gegensteuern ist entscheidend!

Gastronomen bei der Abrechnung
Steigende Kosten, sinkende Umsätze: Viele Gastronomiebetriebe kämpfen derzeit mit finanziellen Engpässen. Entscheidend ist es, dass Gastronomen ihre wirtschaftliche Lage genau im Blick behalten. (Foto: © DanRentea/stock.adobe.com)
Immer mehr Gastronomiebetriebe geraten unter Druck: Steigende Kosten, zurückhaltende Gäste und sinkende Umsätze treiben die Insolvenzzahlen auf ein Rekordniveau. Doch wer die Warnsignale früh erkennt und gezielt gegensteuert, kann die Insolvenz noch abwenden.
Donnerstag, 19.03.2026, 10:48 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Schwierige Zeiten für die Gastronomie: Die Insolvenzen in der Branche sind laut einer Auswertung der Wirtschaftsauskunftei Creditreform im Jahr 2025 zum vierten Mal in Folge gestiegen. Nach vorläufigen Zahlen waren im vergangenen Jahr mehr als 2.900 Betriebe betroffen. Das ist der höchste Stand seit 2011 und fast 30 Prozent mehr als im Vorjahr. Damit trifft es die Branche deutlich härter als die Gesamtwirtschaft (+8,3 Prozent).

In der Gastronomie wurden zwischen 2020 und 2025 laut Creditreform mehr als 11.200 Insolvenzen gezählt. Insgesamt stellten in diesem Zeitraum fast 69.000 Unternehmen, die Gaststätten, Restaurants, Cafés oder Bars geführt haben, ihren Betrieb ein. Die tatsächliche Zahl der Schließungen liegt höher, da ein Unternehmen mehrere Betriebsstätten haben kann.

„Pandemie, Energiekrise und Inflation haben die Gastronomie hart getroffen. Viele Betriebe haben diese Abfolge von Krisen nicht überlebt“, sagt Patrik-Ludwig Hantzsch, Leiter der Creditreform Wirtschaftsforschung. 

Zu den bekanntesten Insolvenzfällen der vergangenen Jahre gehören die Restaurantketten Sausalitos und Vapiano. Während der Pandemie hätten Staatshilfen das Überleben vieler Unternehmen gesichert und Schließungen zunächst verhindert, so Hantzsch.

„Weniger Aperitif, weniger Nachtisch, weniger Wein“

Der Experte sieht weitere Gründe. Viele Wirte könnten in der aktuell verschärften Wirtschaftslage mit hohen Lohnkosten nicht rentabel arbeiten. „Die steigenden Preise in Lokalen treffen auf eine Bevölkerung, die in vielen Bereichen spart.“ Die Menschen bestellten häufiger Essen nach Hause. Insgesamt gebe es weniger Restaurant- und Barbesuche, auch bei Bestellungen werde gespart. „Weniger Aperitif, weniger Nachtisch, weniger Wein. Das schlägt auf den Umsatz.“

Hantzsch erwartet 2026 eine Zunahme der Insolvenzen und ein weiteres Ausdünnen der Gastronomie. „Besonders kleine, inhabergeführte Betriebe kämpfen angesichts hoher Energie-, Miet- und Lebensmittelkosten ums Überleben.“ Vor allem in kleinen Städten und Dörfern dürfte der Wandel sichtbar werden.

Die finanzielle Lage vieler Betriebe ist der Analyse zufolge angespannt. Bei knapp 40 Prozent der Unternehmen liegen die Eigenkapitalquoten bei weniger als 10 Prozent. Knapp ein Drittel schreibt Verluste. 

Umfrage: Bei Bekleidung und Lebensmitteln wird weniger gespart

Laut einer im Februar durchgeführten YouGov-Umfrage sparen die Verbraucher bei Freizeitaktivitäten besonders. 42 Prozent geben an, sich bei Ausgaben für Kino, Theater, Konzerte und Restaurantbesuche am meisten zurückzuhalten. Bei Möbeln (32 Prozent), Bekleidung (29 Prozent), Elektronikprodukten (28 Prozent) oder Lebensmitteln (14 Prozent) schränken sich weniger ein. 

Um die Gastronomie zu entlasten, wurde die Mehrwertsteuer für Speisen zu Jahresbeginn von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Nach der Steuersenkung sind einer Analyse zufolge die Preise nur leicht gesunken. Der vom Datenspezialisten Meoton ermittelte Preisindex für Speisen lag Mitte Februar bei 99,6 im Vergleich zu 100 im Dezember. Für die Analyse wurden mehr als 200.000 Preise von mehr als 30.000 Betrieben ausgewertet.

Nach Angaben des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) verzeichnete die Branche 2025 preisbereinigt schon das sechste Jahr in Folge Umsatzverluste. Die Betriebe leiden nach Angaben des Dehoga unter massiv gestiegenen Kosten für Waren, Personal und Energie. Diese haben demnach seit 2022 teilweise um bis zu 40 Prozent zugelegt. Viele Gastronomen hatten bereits Ende des Jahres betont, dass die Steuersenkung genutzt werde, um die gestiegenen Kosten auszugleichen – und nicht, um die Preise zu senken.

Frühzeitiges Gegensteuern ist entscheidend

Die Wirtschaftskanzlei Wollring weist darauf hin, dass wirtschaftliche Schieflagen oft nicht plötzlich entstehen, sondern sich über längere Zeit entwickeln. Frühzeitiges Gegensteuern kann daher entscheidend sein, um eine Insolvenz noch abzuwenden.

Zu den möglichen Anzeichen für eine bevorstehende Insolvenz im Gastgewerbe gehören laut der Kanzlei:

  • eine Verschlechterung der Umsatz- und Ertragslage
  • die Überschreitung von Zahlungszielen
  • die Anfrage nach längeren Zahlungszielen
  • die Verzögerung der Abnahme bei Werkverträgen
  • der Erhalt von Mahnbescheiden.

Rückläufige Umsätze gelten als zentrales Warnsignal für eine mögliche Insolvenz. Vor allem eine dauerhaft sinkende Profitabilität zählt zu den entscheidenden Faktoren in Unternehmenskrisen. Hält ein Umsatzrückgang über längere Zeit an, steigt das Risiko einer wirtschaftlichen Schieflage deutlich – insbesondere in einer Branche, in der viele Betriebe ohnehin unter Druck stehen. Umso wichtiger ist ein wachsamer Blick auf die eigenen Finanzen: Eine hohe Verschuldung kann die Insolvenzgefahr erheblich verschärfen.

Auch Zahlungsrückstände bergen erhebliche Risiken. Wer fällige Verbindlichkeiten nicht rechtzeitig bedienen kann, gerät schnell in eine Spirale, die im schlimmsten Fall in die Insolvenz führt.

Entscheidend ist laut den Experten der Wirtschaftskanzlei Wollring, wirtschaftliche Schwierigkeiten frühzeitig zu erkennen, nicht zu lange zu warten und aktiv gegenzusteuern. 

Im Falle einer Insolvenz: Fristen einhalten!

Sollte es zu einer Insolvenz kommen, sollten Gastronomen die rechtlichen Anforderungen und Fristen für eine Insolvenzanmeldung genau kennen und einhalten, um rechtliche Folgen zu begrenzen. Dabei sind insbesondere zentrale Aspekte zu berücksichtigen:

  1. Gesetzliche Bestimmungen einhalten: Um Rechtsstreitigkeiten und mögliche Sanktionen zu vermeiden, müssen die gesetzlichen Bestimmungen zur Insolvenzanmeldung eingehalten werden.
  2. Restschuldbefreiung ankündigen: Die Möglichkeit der Restschuldbefreiung – also die Befreiung von verbleibenden Schulden nach einem bestimmten Zeitraum – muss im Insolvenzantrag korrekt angegeben werden.
  3. Formale Anforderungen gemäß dem ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) erfüllen: Das ESUG stellt besondere Anforderungen an den Insolvenzantrag. Dazu gehört, dass bestimmte Informationen bereitgestellt und bestimmte Verfahren eingehalten werden müssen.

Für die Insolvenzanmeldung gelten in der Regel Fristen zwischen zwei Wochen und drei Monaten, gemäß § 28 InsO. Ihre Einhaltung ist essenziell, um potenzielle haftungs- und strafrechtliche Folgen zu vermeiden. Wird der Antrag zu spät gestellt, drohen schwerwiegende Konsequenzen – bis hin zu einer Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung, die Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen kann.

Einen Gastronomiebetrieb retten

Trotz der vielfältigen Herausforderungen gibt es verschiedene Wege, einen Gastronomiebetrieb in der Krise zu stabilisieren und zu retten. Eine zentrale Option ist die Insolvenz in Eigenverwaltung. Dieses Verfahren ermöglicht es Unternehmen, die Sanierung eigenständig zu steuern und den Geschäftsbetrieb fortzuführen.

Darüber hinaus stehen Gastronomiebetrieben verschiedene Restrukturierungsmaßnahmen offen. Dazu zählen:

  • eine belastbare finanzielle Planung
  • die Nutzung des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens
  • das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung
  • das neue Restrukturierungsverfahren 

So schwierig die Lage auch ist: Gastronomen, die wirtschaftliche Entwicklungen früh erkennen, konsequent handeln und vorhandene Spielräume nutzen, können auch in einem herausfordernden Marktumfeld bestehen.

(dpa/Kanzlei Dr. Wollring/SAKL)

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