Lizengebühren
GEMA-Erstattungsanträge noch bis 10. Juni möglich
Mit den zunehmenden Öffnungsmöglichkeiten beendet die GEMA ihre Gutschriften-Aktion. Betriebe, die von den angeordneten Schließungen betroffen waren, können noch bis 10. Juni einen Antrag auf Erstattung der Gebühren stellen.
Über mehrere Monate mussten Betriebe auf behördliche Anordnung hin schließen. In dieser Zeit hat die GEMA die Musiknutzer unterstützt und die Beiträge aus Kulanz erstattet. Mit den zunehmenden Öffnungsmöglichkeiten endete die Gutschriften-Aktion nun zum 31. Mai. Die Antragstellung ist jedoch noch bis 10. Juni möglich.
Der Antrag wird über das GEMA-Onlineportal gestellt. Unter „Meine Corona-Schließungszeiten“ werden die entsprechenden Tage angegeben.
(GEMA/NZ)