Schaustellerbranche

Kretschmann überlässt Weihnachtsmarkt-Regelungen den Kommunen

Winfried Kretschmann
Baden Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann will die einzelnen Kommunen entscheiden lassen, ob und wie sie Weihnachtsmärkte durchführen. (©picture alliance/dpa | Philipp von Ditfurth)
Die Durchführung von Weihnachtsmärkten und der dortige Ausschank von Glühwein ist derzeitig heftig umstritten. Ministerpräsident Winfried Kretschmann will nun den Kommunen die Entscheidung überlassen – hat aber eine Empfehlung.
Donnerstag, 01.10.2020, 09:53 Uhr, Autor: Thomas Hack

In Baden-Württemberg liegt die Entscheidung, ob und wie Weihnachtsmärkte in diesem Jahr stattfinden, in den Händen der Kommunen. Solange die allgemeine Corona-Infektionslage das erlaube, sollten die Städte entscheiden, ließ Winfried Kretschmann (Grüne) dieser Tage dazu verlauten. Begründet wird der Schritt damit, dass es unterschiedliche Infektionsgeschehen in den einzelnen Regionen gebe und gleichermaßen die lokalen Bedingungen zur Durchführung von Weihnachtsmärkten sind von Ort zu Ort verschieden seien. Sollte das Infektionsgeschehen stark steigen, müsste Kretschmann zufolge aber fürs gesamte Land entschieden werden. Die Schausteller begrüßen die Entscheidung, warnen aber vor einem Glühwein-Verbot.

Kritik an Alkohohlverbot

Weiterhin sprach Kretschmann die Empfehlung aus, auf den Ausschank von Alkohol zu verzichten. Darüber hinaus bat er das Sozialministerium, den Kommunen Leitplanken zu den Hygieneanforderungen sowie der Organisation von Zu- und Abläufen der Besucher zur Verfügung zu stellen. Mark Roschmann vom Schaustellerverband begrüßte die Entscheidung, doch vermisse er einen Ruck vom Land, die Märkte auch mit Alkoholausschank durchführen zu wollen. „Der Ansporn, wir wollen das, der fehlt mir.“ Ihm zufolge gebe keinen Grund, Alkohol auf den Märkten zu verbieten. „Ich habe noch nie jemanden mit Glühweintassen auf Bierbänken tanzen gesehen“, sagte er weiter. Weiterhin sprach er von einer Ungleichbehandlung im Vergleich zum sogenannten stehenden Gewerbe. Wenn auf den Märkten kein Glühwein ausgeschenkt werden dürfe, besorgten ihn sich die Menschen selbst, dann gebe es alkoholisierte Menschentrauben woanders. (lsw/TH)

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