Ratgeber

Lebensmittelkennzeichnung in Gastronomie und Catering

Speisekarte
Die Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen ist auch in Speisekarten vorgeschrieben. (Foto: © Pixel-Shot/stock.adobe.com)
Allergene, Zusatzstoffe und Herkunftsangaben – was auf verpackten Lebensmitteln längst gesetzlich geregelt ist, gilt auch für Restaurants, Kantinen und Cateringbetriebe. Klare, korrekte Angaben schaffen nicht nur Rechtssicherheit, sondern stärken auch das Vertrauen der Gäste. Ein Überblick über die wichtigsten Pflicht- und freiwilligen Angaben auf Speisekarten.
Mittwoch, 22.10.2025, 13:18 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung regelt seit über zehn Jahren die Kennzeichnung von Allergenen, Nährwerten, Lebensmittelimitaten und Herkunftsangaben von verpackten Lebensmitteln. Doch wie sieht es bei einem Restaurantbesuch, dem Mittagessen in der Kantine oder Mensa aus? 

Für viele Menschen gehört das Essen außer Haus zum Alltag. Damit Gäste auch dort gut informiert sind, ist die Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen vorgeschrieben. Für Gastronomie, Catering und Gemeinschaftsverpflegung bedeutet das vor allem auch die strikte Einhaltung der Rezeptur. Einen Überblick über die wichtigsten Pflicht- und freiwilligen Angaben auf Speisekarten gibt TÜV Süd.

Dr. Andreas Daxenberger
Dr. Andreas Daxenberger, Lebensmittelexperte bei TÜV Süd (Foto: © TÜV SÜD AG) 

„Der erste Blick beim Essen außer Haus gilt immer der Speisekarte. Ihre Gestaltung ist nicht nur ein wichtiges Aushängeschild in der Gastronomie, sondern zum Teil auch gesetzlich geregelt“, erklärt Dr. Andreas Daxenberger, Lebensmittelexperte bei TÜV Süd. „Denn wer auf bestimmte Zutaten verzichten muss, sollte sich auf eine transparente und verlässliche Kennzeichnung verlassen können. Schließlich ist sie entscheidend für eine sichere und entspannte Essenswahl.“

Pflichtangaben: Allergene und Zusatzstoffe müssen klar erkennbar sein

Für Menschen mit Lebensmittelunverträglichkeiten oder Allergien ist ein Restaurant- oder Kantinenbesuch oft mit Unsicherheit verbunden. Umso wichtiger ist eine klare und verlässliche Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen.

„Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz der Gäste“, erklärt der TÜV Süd. „Verbraucher sollten darauf achten, dass die Kennzeichnung schriftlich erfolgt. Mündliche Auskünfte reichen nur aus, wenn es ein Rezeptbuch gibt, in dem die Allergene einsehbar sind. Auch digitale Lösungen wie QR-Codes sind nur dann zulässig, wenn sie sofort und barrierefrei zugänglich sind.“

Freiwillige Angaben: Orientierungshilfe für bewusste Essensentscheidungen

Immer mehr Gäste achten beim Essen außer Haus auf Aspekte wie Tierwohl, Regionalität, Nachhaltigkeit oder vegane Zubereitung. Viele gastronomische Betriebe greifen diesen Trend auf und ergänzen ihre Speisekarten um freiwillige Angaben – etwa zur Herkunft der Zutaten, zur Haltungsform oder zur Klimabilanz einzelner Gerichte. Für Gäste sind solche Informationen eine wertvolle Orientierungshilfe bei der Auswahl von Speisen, die ihren persönlichen Werten und Bedürfnissen entsprechen.

Wichtig ist jedoch: Auch freiwillige Angaben müssen korrekt und nachvollziehbar sein. Irreführende oder nicht belegbare Aussagen können nicht nur das Vertrauen der Gäste beeinträchtigen, sondern auch rechtliche Folgen haben – etwa bei Täuschung oder Wettbewerbsverstößen.

Digitale Speisekarten: Mehr Komfort – aber auch mehr Verantwortung

Digitale Speisekarten auf Tablets oder über QR-Codes sind in vielen gastronomischen Betrieben inzwischen Standard. Für Gäste bieten sie Komfort und Flexibilität – etwa durch mehrsprachige Menüs, Zusatzinformationen oder die Möglichkeit, sich vorab online zu informieren. Damit dieser Komfort nicht zulasten der Informationsqualität geht, gelten auch hier klare gesetzliche Anforderungen.

Informationen zu Allergenen, Zusatzstoffen oder Inhaltsstoffen müssen unabhängig vom Endgerät oder Standort vollständig, aktuell und sofort zugänglich sein. Für Gäste ist das besonders wichtig, wenn Gerichte häufig wechseln oder neue Zutaten wie pflanzliche Proteine oder Algen verwendet werden.

Eine gut gepflegte digitale Speisekarte kann Gästen helfen, sich schnell und sicher zu orientieren – vorausgesetzt, die Informationen sind korrekt und verständlich aufbereitet.

Sauberkeit und Transparenz: So schützen Betriebe ihre Gäste

Neben einer verlässlichen Speisekartengestaltung und der Vermeidung einer unbeabsichtigten Verschleppung von allergenen Zutaten ist der hygienisch einwandfreie Umgang mit Lebensmitteln in der Küche für die Sicherheit der Konsumenten entscheidend. Gastro-Unternehmen müssen daher strikte Hygienemaßnahmen einhalten.

Systematische Hygieneprüfungen können dabei unterstützen, Gesundheitsrisiken zu minimieren und gesetzliche sowie interne Standards zu erfüllen. Auditoren bewerten dabei vor Ort unter anderem die korrekte Auszeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen sowie die Rückverfolgbarkeit anhand von Produktstichproben.

„Viele Gastronomiebetriebe möchten ihren Gästen transparente und verlässliche Informationen bieten – stoßen dabei aber oft auf praktische Herausforderungen wie Personalmangel oder veraltete Vorlagen“, sagt Dr. Daxenberger. „Regelmäßige Hygieneaudits helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und das Vertrauen der Gäste nachhaltig zu stärken.“

(TÜV Süd/SAKL)

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