Betriebsschließungen

Mehrwertsteuererhöhung: Dehoga befürchtet Insolvenzen in der Gastronomie

Gastronomin bei der Abrechnung im Restaurant
Die Mehrwertsteuererhöhung treibt viele Gastronomen um. Eine gute Kalkulation ist unerlässlich. (Foto: © weyo/stock.adobe.com)
Seit dem 1. Januar gilt auf Speisen in der Gastronomie wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Das sorgt bei vielen Gastronomen nach wie vor für Unmut.
Donnerstag, 11.01.2024, 13:00 Uhr, Autor: Christine Hintersdorf

Dehoga-Präsident Gereon Haumann rechnet wegen der höheren Steuern bei Restaurantbesuchen mit einem deutlichen Preisanstieg für Gäste in Rheinland-Pfalz.

Der Landespräsident des Hotel- und Gaststättenverbandes der Deutschen sagte der Presse-Agentur in Mainz, dass die Betriebe nicht nur die höhere Mehrwertsteuer, sondern auch die gestiegenen Energiepreise und Personalkosten verkraften müssten.

Jeder einzelne Gastgeber müsse zwar seine Kosten und Erträge für seinen Betrieb selber kalkulieren. Er gehe aber davon aus, dass für Restaurantbesuche künftig bis zu 10 bis 15 Prozent tiefer in die Tasche gegriffen werden müsse. 

Einheitliche Regelung gefordert

Haumann verwies auf die Forderung des Verbands, Speisen einheitlich zu besteuern. In 23 von 27 EU-Staaten werde steuerlich kein Unterschied gemacht zwischen Essen aus dem Supermarkt, der Lieferung von Essen, dem Essen im Gehen, im Stehen und dem Essen im Restaurant.

Da die Inflationsrate noch immer bei drei bis vier Prozent liege, müsse zusätzlich mit einer Kaufzurückhaltung der Gäste gerechnet werden, sagte Haumann. Für die Menschen bedeute die Entwicklung, dass ein Besuch im Restaurant immer schwerer erschwinglich werde, erklärte auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. 

„Wir gehen davon aus, dass generell deutlich weniger umgesetzt wird“, berichtete Haumann. Befürchtet werde, dass die Gäste weniger bestellen und dabei auf Vorspeisen und Desserts verzichten oder seltener in Gaststätten gehen. 

Rentabilität in Gefahr

Da die Betriebe nicht einfach ihre Fixkosten wie Mieten oder Pachten senken können, werde das dazu führen, dass diese bei rückläufigen Umsätzen und geringer Gewinnmargen wegen der Steuererhöhung um zwölf Prozentpunkte nicht mehr rentabel arbeiten können, erklärte Haumann.

„Und das führt dauerhaft zur Insolvenz. Es werden leider Betriebe in Rheinland-Pfalz ihre Türen schließen müssen.“

Betriebsschließungen werden erwartet

Nach repräsentativen Umfragen unter den Mitgliedsunternehmen werde davon ausgegangen, dass von den 10.500 Betrieben im Land 500 bis 1.000 diese Preiserhöhungen nicht überleben werden, berichtete der Dehoga-Präsident. 

Eine ordentliche Kalkulation ist die Voraussetzung für die künftige Rentabilität der Betriebe. Haumann empfiehlt auch, dass Preiserhöhungen für die Gäste transparent kommuniziert werden. 

Großteil lehnt Steuererhöhung ab

Nach einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der dpa lehnten 69 Prozent der Befragten die Steuererhöhung ab. Als Konsequenz wollen viele künftig seltener ins Restaurant gehen oder dort weniger ausgeben.

44 Prozent der Befragten gaben an, ihr Verhalten mit Blick auf Restaurantbesuche ändern zu wollen. Gut zwei Drittel davon wollen seltener essen gehen, ein Viertel sogar ganz auf Restaurantbesuche verzichten.

Geschäftsjahr 2023 verlief positiv

Über das Geschäft im Jahr 2023 hatte sich die rheinland-pfälzische Tourismusbranche zuletzt zufrieden geäußert. „Wir sind nicht mehr weit vom Vor-Corona-Niveau entfernt bei den Übernachtungen und Gästeankünften“, erklärte der Geschäftsführer der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH, Stefan Zindler.

Steuersenkung war als Entlastung in der Corona-Pandemie gedacht

Um die Gastronomie in der Corona-Pandemie zu entlasten, war der Mehrwertsteuerersatz auch für Speisen in Restaurants und Cafés vorübergehend von 19 auf 7 Prozent gesenkt worden. Bei Getränken hingegen blieb er konstant bei 19 Prozent.

Aufgrund der Energiekrise wurde die Ausnahmeregelung mehrmals verlängert, zuletzt bis Ende 2023. Seit dem 1. Januar gilt in der Gastronomie wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.

(dpa/CHHI)

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