„Starthilfe“

MV-Gastgeber können weitere Coronahilfen beantragen

Ein Gastronom an der Theke
Bei der neuen „Starthilfe“ in Mecklenburg-Vorpommern handelt es sich um eine einmalige Pauschale, die nicht zurückgezahlt werden muss. (© polack/stock.adobe.com)
Zahlreiche Hotel- und Gastronomiebetriebe können mit der sogenannten „Starthilfe“ weitere Unterstützungsgelder für den Neustart beantragen. Diese müssen nicht zurückgezahlt werden.
Freitag, 29.01.2021, 10:14 Uhr, Autor: Thomas Hack

Viele Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern haben nun die Möglichkeit, weitere Corona-Hilfsgelder des Landes zu beantragen. Wie das MV-Wirtschaftsministerium dieser Tage mitteilte, würde sich diese sogenannte „Starthilfe“ an Hotel- und Gastronomiebetriebe des Landes richten. Dabei soll es sich um eine einmalige Pauschale handeln, die nicht zurückgezahlt werden muss. Dem Ministerium zufolge können die Pauschale Unternehmen aus denjenigen Branchen erhalten, die auch die Novemberhilfe des Bundes beantragt haben.

„Unterstützung für den Neustart“

MV-Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) ließ dazu verlauten: „Der Bund unterstützt mit seinen außerordentlichen Wirtschaftshilfen in der Zeit der Betriebsschließungen. Das Land leistet Unterstützung für die Zeit nach den Betriebsschließungen und will mit seinen Hilfen den Start erleichtern.“ Die entsprechenden Anträge können noch bis zum 28. Februar beim Landesförderinstitut eingereicht werden. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums arbeiten rund 131 000 Menschen im Nordosten in Tourismusunternehmen oder tourismusnahmen Unternehmen. Dies sei  fast jeder fünfte Erwerbstätige im Bundesland. (lmv/TH)

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