Peter Pane erhält Zertifikat des Deutschen Franchiseverbands
Mit dem Zertifikat des Deutschen Franchiseverbands stehen der Restaurantkette nun eine Menge an Vorteilen und Leistungen zur Verfügung. Neben einer praxisnahen Unterstützung bei der Gewinnung qualifizierter Franchisenehmer, Networking-Veranstaltungen und einem regelmäßigen Erfahrungsaustausch sowie einer prominenten Präsentation des Franchisesystems im Systemfinder des Verbands sind dies unter anderem auch Finanzierungsmöglichkeiten durch Kooperationen mit Kreditinstituten für Franchisegeber und Franchisenehmer.
„Um unser Wachstum zu unterstützen, haben wir mit dem Verband nun einen starken Partner an der Seite, der uns mit seinem einzigartigen Netzwerk und seiner Expertise optimal unterstützen kann“, sagt Patrick Junge, Gründer und Geschäftsführer von Peter Pane.
Über den Deutschen Franchiseverband
Der Deutschen Franchiseverband vertritt die Interessen der deutschen Franchisewirtschaft auf nationaler sowie internationaler Ebene und steht als Qualitätsgemeinschaft für seine Mitglieder ein. Sowohl auf wirtschaftlicher als auch auf politischer und gesellschaftlicher Ebene vertritt der Verband die Belange seiner Mitglieder und fungiert als Sprachrohr:
Er pflegt engen Kontakt zum Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, zum Deutschen Bundestag, zum Deutschen Industrie- und Handelskammertag sowie zur Bundesagentur für Arbeit. Auch international nimmt der Verband, der Franchisegeber und Franchisenehmer gleichermaßen aufnimmt und vertritt, Einfluss auf Richtlinien und Verordnungen der EU-Kommission in Brüssel.
Der Verband führt alle drei Jahre einen Systemcheck durch, mit dem die Mindeststandards geprüft werden. Durch diesen Check erhält das Management jeder Franchisezentrale eine neutrale Kontrolle.
Dabei überprüft die Kommission unter anderem die Einhaltung des Ethikkodex des Verbands. Weiterhin beinhaltet die Prüfung eine Befragung der Franchisepartner nach ihrer Zufriedenheit sowie eine Bewertung von Konzept, Produkt, Strategie und Management des jeweiligen Verbandsmitglieds durch die Verbandskommission.
(ots/SAKL)