Politik & Gastronomie

Kurzarbeitergeld wird erst ab dem 4. Bezugsmonat erhöht

Ein Mann mit einem Schild mit der Aufschrift Kurzarbeitt
Für alle, die eine um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, soll das Kurzarbeitergeld ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent steigen. (©Sonja Birkelbach/stock.adobe.com)
Die Koalitionsspitzen wollen nun das Kurzarbeitergeld anheben – ab dem 4. Monat des Bezugs und längstens bis Ende 2020!
Donnerstag, 23.04.2020, 09:49 Uhr, Autor: Thomas Hack

Aufgrund der extremen wirtschaftlichen Folgen der momentanen Corona-Krise sind Hunderttausende Beschäftigte in Kurzarbeit geschickt worden. Dabei ersetzt die Bundesagentur für Arbeit einen Teil des weggefallenen Nettoeinkommens: Bei kinderlosen Beschäftigten 60 Prozent und bei Beschäftigten mit Kindern 67 Prozent. Die Koalitionsspitzen wollen nun das Kurzarbeitergeld anheben, und zwar gestaffelt.

70 Prozent ab dem 4. Monat, 80 Prozent ab dem 7. Monat

Für diejenigen, die für eine um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit Kurzarbeitergeld beziehen, soll dieses ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent für Haushalte mit Kindern und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent für Haushalte mit Kindern steigen – längstens bis Ende 2020. Außerdem werden für Arbeitnehmer in Kurzarbeit ab 1. Mai bis Ende 2020 bereits bestehende Hinzuverdienstmöglichkeiten erweitert. (dpa/TH)

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