Steuersenkung stabilisiert Thüringer Gastronomie
Ein halbes Jahr nach der dauerhaften Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von sieben Prozent auf Speisen zieht das Thüringer Gastgewerbe eine positive Bilanz. Laut einer Umfrage des Thüringer Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) betrachten mehr als 83 % der befragten Unternehmen die Entlastung als entscheidend für ihre wirtschaftliche Stabilität.
Für rund die Hälfte der Teilnehmer ist die Regelung demnach sogar existenzsichernd. Der ermäßigte Satz auf Speisen in der Gastronomie gilt seit dem 1. Januar 2026.
Drei Viertel hielten ihre Preise stabil
Rund drei Viertel der befragten Unternehmen konnten der Umfrage zufolge ihre Preise stabil halten. Zwei Drittel nutzten den finanziellen Spielraum, um gestiegene Personal- und Lohnkosten aufzufangen. Mehr als die Hälfte sicherte damit bestehende Arbeitsplätze.
Ohne die Steuerentlastung hätten knapp 80 % der Betriebe ihre Preise stärker erhöhen müssen. Fast jeder fünfte Teilnehmer hätte eine Betriebsaufgabe oder Insolvenz für wahrscheinlich gehalten. Preissenkungen auf Speisen gab es allerdings kaum.
Dehoga verweist auf mittelständische Struktur
„Die sieben Prozent Mehrwertsteuer sind keine Subvention, sondern eine Investition in eine leistungsfähige, mittelständisch geprägte Branche“, betonte Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes in Thüringen.
Das Gastgewerbe im Freistaat ist vor allem durch kleine Familienunternehmen geprägt. Mehr als 60 % der befragten Betriebe beschäftigen weniger als zehn Mitarbeiter.
109 Unternehmen nahmen an Umfrage teil
Für die Umfrage wurden vom 1. bis 10. Juli 2026 insgesamt 109 Thüringer Unternehmen online befragt.
Der Bundestag hatte mit dem Steueränderungsgesetz 2025 die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie von 19 auf sieben Prozent beschlossen. Die Regelung trat zum 1. Januar 2026 in Kraft. Damit endete auch die steuerliche Ungleichbehandlung zwischen dem Verzehr vor Ort und Take-away-Angeboten, für die der ermäßigte Satz bereits zuvor galt. Für Getränke gilt weiterhin der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 %.
(dpa/ SAHO)